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> Führerscheinentzug aufgrund Gutachtens und falscher Diagnose?
Geschrieben von Floordirekt - 28.04.2024 06:46 - 0 Kommentar(e)
Sollte ich das Ärztliche Gutachten einreichen?

Kurze Vorgeschichte.
Öfters gerne mal was getrunken. Immer im Privaten Umfeld überwiegend am Wochenende, da ich Berufskraftfahrer bin. Ich bin nie Auto gefahren oder auch mit Restalkohol zur Arbeit ich habe das immer trennen können. 27.12 bis 30.12.2021 stationärer Aufenthalt in einer Klinik weil ich an dem Tag zu viel Trank und meine Eltern sich sorgten.
Diagnose u.a. Entzugssyndrom F10.2 bei Alkoholabhängikeit F10.2 weil ich wohl unter Restalkohol Angaben machte die definitiv nicht so stimmen. Da ich mit der Frau und Kindern zusammen lebe und wie gesagt Bkf bin schließen sich mir die damaligen Aussagen null (Täglich 2 Liter Bier und Wöchentlich 1 Liter Vodka). Das kann jeder in der Familie bestätigen, dass dem nicht so war. Ich hätte keinerlei Möglichkeit "unentdeckt" so viel zu mir zu nehmen.

Nach dem Aufenthalt kein weiterer Vorfall und Konsum reduziert auf max 1 mal im Monat.

Am 23.12.2023 letzter Konsum bei einem Freund und etwas mit ihm über den Durst getrunken. Dadurch familiärer Streit -> Polizei kam und ich bin bei dem Freund die Nacht untergekommen.

Gute 2 oder 3 Wochen später kam ein Brief der Zulassungsstelle aufgrund des Vorfalls soll ich ein Ärztliches Gutachten aufweisen.

Die Fragestellung lautet:
Lässt sich die aus aktenkundigen begründete Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen?

Diese wurde nun im Gutachteb bejaht Trotz "negativer" Untersuchung aufgrund des damaligen stationären Aufenthaltes mit der für mich falschen Diagnose.

Zu dem Gutachten gibt es noch die Bewertung der Befunde die lauten kurzgefasst:

Bei der ... Untersuchung bestanden keine Auffälligkeiten. Es gibt keine Hinweise auf psychiatriche, organische und oder Anpassungsstörungen im Zusammenhang mit früheren Alkoholkonsum. Fahreignungsrelevante körperliche Folgeerkrankungen sind auch nicht feststellbar. Er weist zusammen mit dem früheren Alkoholmissbrauch keine die Fahreignung ausschließenden med. Beeinträchtigungen auf.

Es bestehen nach früheren Alkoholkonsum keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen der geistigen und oder psychisch fuktionalenen Voraussetzungen.


Das Ärztliche Gutachten habe ich erst am 27.04 erhalten, sollte es aber bis 08.04 einreichen. Die FsSt wurde über Verzögerung seitens der Gutachtenstelle informiert.

Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll. Ein entzogener Führerschein wäre das Todesurteil für Job und Familie.
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> Thc am Steuer MPU?
Geschrieben von Audifahrer98 - 28.04.2024 00:59 - 0 Kommentar(e)
Servus, 2017 erste Auffälligkeit mit cannabis am Steuer, meine Werte damals 2,1ng thc aktiv 21thcooh MPU bestanden (2019) nun Ende letzten Jahres wurde ich angehalten habe Aussagen ect verweigert meine Blutwerte betrugen 0,4ng thc aktiv & 8,9 thcooh & mit ”Ausfallerscheinungen“ was nicht vorhanden war aber gut darum geht es auch nicht. Meine Frage ist nun ob der BTM Vorfall noch in der Akte steht & getilgt ist oder ob ich als Wiederholungstäter durchgehe, falls ja habe ich bei meinen Werten eine erneute MPU zu befürchten?
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> Verjährungsfrist einer Verurteilung nach StGB
Geschrieben von PetarLustich - 27.04.2024 23:24 - 2 Kommentar(e)
Hallo Forengemeinde,

weiß eventuell jemand ob eine Verurteilung nach § 185, 194, 240, 22, 23, 52 StGB mit Rechtskraft 10/2013 bereits verjährt ist bzw. in einem Neuerteilungsverfahren herangezogen werden kann seitens der Fsst?
Zwei aktuelle Auszüge aus dem Bundeszentralegister (behördlich, privat) weisen zum jetzigen Zeitpunkt keine Einträge mehr auf, die Verurteilung ist der Fsst jedoch von damals noch bekannt. Vermutlich schlummert es auch noch in der Akte.
Ich kann leider nicht einschätzen ob und welche Tragweite das ganze noch hat.
Weiß da jemand genaueres? Droht deswegen u.U eine MPU?

Habe die Forensuche bemüht jedoch nichts vergleichbares gefunden. Falls ich was übersehen habe wäre ich auch dankbar für den Link und einverstanden wenn man meinen Thread löscht.

LG und danke im Voraus für irgendwelche Tips.
126 mal gelesen - letzter Kommentar von PetarLustich   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.04.2024 - 07:01