Steigerungen Urlaubsgeld und Gewerkschaftsbonus für Leiharbeitnehmer
28.05.2024
Entsprechend den aktuell gültigen BAP-/iGZ Tarifverträgen (GVP) ist mit der Abrechnung für den Monat Juni ein Urlaubsgeld zu zahlen, wenn der Leiharbeitnehmer länger als 6 Monate angestellt ist. Seit diesem Jahr erhöht sich dieses Urlaubsgeld im gleiche Maße, wie sich die Entgelte der EG 4 erhöhen. Ebenfalls erhöht sich im diesem Zusammenhang der zusätzliche Urlaubs-Bonus für Gewerkschaftsmitglieder.
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