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Qualifizierung und Weiterbildung nach dem

Berufskraftfahrer – Qualifikations – Gesetz (BKrFQG)



Rechtshinweis !


Wir haben uns bemüht Ihnen eine Hilfe zur Ermittlung Ihrer Aus– und Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer – Qualifikations – Gesetz (BKrFQG) zu erstellen.


Dies ist unter Beachtung der zum 01.01.2008 geltenden Rechtslage geschehen und setzt die Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben voraus.


Trotz sorgfältiger Berücksichtigung aller aktuellen rechtlichen Vorschriften oder bei falschen Angaben Ihrerseits kann es zu fehlerhaften Endergebnissen kommen.


Beachten Sie bitte, dass Sie selbst für die Ermittlung und Einhaltung der erforderlichen Fristen verantwortlich sind.


Eine Haftung für versäumte Fristen und die damit in Zusammmenhang stehenden rechtlichen Konsequenzen schließen wir hiemit ausdrücklich aus.


Die Nutzung dieses Programms zu gewerblichen Zwecken, sowie die weitere Verbreitung der Ausdrucke durch nicht lizensierte Schulungsveranstalter ist hiermit ausdrücklich untersagt.


Halten Sie bitte für die Ermittlung Ihrer Weiterbildungsfristen Ihren aktuellen Führerschein bereit.


Eine Speicherung Ihrer Angaben findet nicht statt.
Alle Daten werden mit dem Ausdruck automatisch gelöscht und müssen bei einer wiederholten Anwendung neu eingegeben werden.


Für eine individuelle Beratung Ihrer Aus– und Weiterbildungspflicht stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

CCT logistics partner Training GmbH
Max Reimann Straße 30
17493 Greifswald
Tel. : 0 38 34-84 35 57
Fax : 0 38 34-84 35 58
e–mail : kontakt@cct-logistics-partner.de