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Geschrieben von Valentino - 27.05.2024 17:54 - 1 Kommentar(e)
Ich muss diese Woche mein Fahrzeug mit Anhänger in einem verkehrsberuhigtem Bereich über Nacht abstellen. Längs Parkplätze sind vorhanden.
1. Muss ich beim Parken den Anhänger abkuppeln?
2. Da der Anhängeraufbau schon 2 Meter hat, könnte es sein, dass die Räder auf der Seite ein wenig über die Seitenlinien des Parkplatzes überstehen. Ist das im Ernstfall ein Problem?
Geschrieben von Marie-Käfer - 27.05.2024 15:59 - 20 Kommentar(e)
Oje, 2011, die letzten Bewegungen, was ich so oberflächlich sehe.
Leider suche ich vergebens nach genau der Antwort ein neueres Forum dazu.
Vielleicht erwacht hier doch ein Profi dazu.
Also: 2 X Strafe für einen betrunkene Radfahrer, der nicht nur ein Bußgeld erwarten muss, sondern auch Führerschein-Entzug ( ich habe meinen F-Schein noch und kann zudem nicht radfahren), aber mich treibt die Frage der Gerechtigkeit trotzdem schon lange um.
....Gegen den betrunkenen Radfahrer, der auch Bußgeld, MPU ggf.in Aussicht hat, ABER KEINEN FÜHRERSCHEIN MACHTE und auch nicht plant. Diese Strafe ,Entzug der F-Erlaubnis, entfällt dann wohl.
Ergo, der Führerschein-Besitzer wird noch mit Führerschein-Entzug zusätzlich bestraft. Das war, hoffentlich, verständlich, da explizit diese Konstellation nirgends zu finden ist.