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> Parken auf dem Gehweg bei Schnee, keine Räumung?
Geschrieben von Steffen - 26.05.2024 14:13 - 11 Kommentar(e)
Schönen Sonntag,

Mein Auto hat Mitte Januar 2024 auf einem schneebedeckten Gehweg geparkt und ich sollte als Halter 55 Euro zahlen. Den Anhörunggsbogen habe ich nicht ausgefüllt und jetzt den zugehörigen Kostenbescheid in Höhe von 23,50 Euro per gelben Brief bekommen, da eine Fahrerermittlung nicht möglich war.
Gegen das Falschparken möchte ich nun aber Widerspruch einlegen, was ja vorher im Anhörungsbogen nicht möglich war.

Die Parkfläche befindet sich auf einer größeren Fläche vor einem verfallenen Gebäude, welches aber der Stadt gehören soll (Das Grundstück mit dem Gebäude nicht). Die Fläche ist von einer Nebenstrasse per abgesenkten Boardstein problemlos befahrbar. Neben mir haben noch 5 weitere Autos an dem Abend dort geparkt und ein Ticket erhalten. Am Tattag hatte es vormittags geschneit (später nicht mehr) und ein Gehweg war an dieser Stelle aufgrund nicht durchgeführter Schneeräumung (abends 20 Uhr) nicht ersichtlich. Dafür war auf dem offensichtlichen Gehweg und der Radweg daneben ein Streifen für Fußgänger und Radfahrer geräumt worden, so dass die Parkfläche durch mögliche Fußgänger höchstwahrscheinlich gar nicht benutzt worden wäre.

Mich würde nun interessieren:
Ist der Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt gegen den Verstoß richtig oder hätte ich da vorher aktiv werden müssen?
Macht er überhaupt Sinn?
Zählen die 14 Tage ab Einwurf in den Briefkasten oder ab Kenntnisnahme (bin immer erst am Wochenende am Hauptwohnsitz)?
Hat die Stadt/das Beauftragte Schneeräumungsunternehmen nicht eine Schneeräumungspflicht für alle Gehwege, besonders wenn es keinen weiteren Neuschnee gibt?
Wie kann ich als Autofahrer so eine größere Fläche vor einem Gebäude (Könnte auch Privatgelände sein) definitiv als Gehweg erkennen, wenn es einen breiten Rad- und Gehweg gibt, den alle Personen benutzen.
Ich würde sagen, ohne den Schnee oder einen geräumten Streifen für Fußgänger kann man es durch die Gehwegplatten erkennen.
225 mal gelesen - letzter Kommentar von silenz   

> Wie auf Anhörung zur Ordnungswidrigkeit reagieren
Geschrieben von Driver23224 - 24.05.2024 12:24 - 15 Kommentar(e)
Hallo zusammen,

aktuell habe ich das erste Mal in meiner Zeit als Autofahrer mit einer Anhörung zu einer Ordnungswidrigkeit zu kämpfen.

Folgende Situation:
Ich habe auf einer, auf dem Boden markierten, Parkfläche geparkt, auf welcher kurz davor nachträglich ein Bushaltestellen-Schild platziert wurde. Fahrzeug wurde dann abgeschleppt. Die Situation war für mich in dem Moment nicht ersichtlich und natürlich war es absolut nicht böswillig, das Auto da abzustellen - hinter der "Bushaltestelle" geht die Parkflächen-Markierung auch ohne Unterbrechung weiter und kann regulär beparkt werden. An der Stelle werden inzwischen täglich mehrmals Fahrzeuge abgeschleppt.

Meine Punkte:
Für ein klares Vergehen sprechen:
- Die Parkschilder wurden verschoben - hab ich leider nicht gesehen.
- Auch wenn die Situation missverständlich ist, ist es eine Bushaltestelle.

Dagegen sprechen:
- Die Bodenmarkierungen wurden nicht entfernt
- Die Anzahl an abgeschleppten Fahrzeugen (pro Tag 2-3 Fahrzeuge) zeigt, dass es keine eindeutige Situation ist.

Meine Fragen:
1. Wie geht man mit sowas um, wenn man die Stadt darauf aufmerksam machen will, dass die Situation vor Ort verwirrend ist und man zumindest mal eine genauere Prüfung wünscht?
2. Kann es negative Konsequenzen haben, wenn man den Verstoß im Anhörungsbogen nicht zugibt und eine Stellungnahme mitliefert, oder heißt es im schlechtesten Fall einfach nur "bitte zahlen Sie"?
3. Wie schätzt ihr die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch ein?
4. Im Anhörungsbogen werden folgende verletzte Vorschrift genannt: StVG; 52a. 1 -> Hier lande ich bei einer Strafe bis max. 35€ - laut Beamtin vom Ordnungsamt würden mir aber 70€ + 2 Punkte blühen - wie passt das zusammen?

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!

Bilder Situation:
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810 mal gelesen - letzter Kommentar von Mueck   

> Bahnübergänge in Tschechien
Geschrieben von mir - 23.05.2024 13:45 - 1 Kommentar(e)
Bahnübergänge in Tschechien haben oft so ein weißes blinkendes Licht (für den Straßenverkehr!) Das soll wohl signalisieren, dass alles funktioniert und man weiterfahren kann.

Aber wie soll man sich verhalten, wenn das Licht nicht blinkt?
341 mal gelesen - letzter Kommentar von auchdasnoch   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.05.2024 - 04:01