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Kurantrag stellen

Unter einer Kur verstehen die Experten im eigentlichen Sinn, zahlreiche Möglichkeiten effizient auszuschöpfen, die dem Patienten einen Rehabilitationserfolg bringen. Hierbei sind alle Therapieverfahren, die entweder stationär oder ambulant durchführbar sind, mit eingeschlossen. Wenn nun eine Kurantrag beantragt werden soll, gibt es für die Patienten einige wichtige Punkte auf der sogenannten Kurcheckliste zu befolgen. Wichtig ist erst einmal die Frage, wie eine Kur überhaupt beantragt werden kann.

Hierbei kommt es auf den Schweregrad der Erkrankung an, dann kann der behandelnde Arzt eine Kur für seinen Patienten empfehlen. Die Kur wäre in diesem Fall also die Festigung der bestehenden Behandlung durch den Arzt, sie wirkt ergänzend und die Selbstheilungskräfte stärkend. Eine Kur wird immer psychologische Unterstützung zur Bewältigung der Krankheit bringen. Wichtig ist aber, dass eine optimale Kombination der Einzeltherapiemaßnahmen und der ambulanten Behandlungen vorhanden ist.

Kurantrag

Kurantrag ©iStockphoto/PhotoBylove

Die ärztliche Empfehlung sollte schon vorliegen

Eine solche ärztliche Empfehlung kann nur vom behandelnden Arzt gegeben werden, er kann die Dringlichkeit der Kur attestieren. Der Krankheitsverlauf ist dem Arzt bereits bekannt und wird eine entsprechende Kur für den Patienten empfehlen können. Er wird es auch sein, der die Empfehlung für ambulante oder auch eine stationäre Reha-Maßnahme oder eben für eine Kur geben kann, die er dann auch in die Wege leiten wird. Der Zeitraum für eine solche Maßnahme ist grundsätzlich mit 3 Wochen angesetzt. Bei Ablehnung eines Kurantrags besteht bei rechtzeitigem Widerspruch und einer erneuten Antragstellung eine gute Chance.

Kosten einer Kurmaßnahme

Hierbei wird unterschieden, ob die Kur durch einen Arzt empfohlen wurde oder ob der Patient für sich allein eine Kur beantragen möchte. Die Kosten im letzteren Fall muss der Patient dann vollends selbst tragen, das betrifft sowohl die Unterbringung in der Kureinrichtung wie auch alle Anwendungen und Therapiemaßnahmen. Werden Therapiemaßnahme, die eigens die Vorsorge und Behandlung schon bestehender Beschwerden betreffend, richten sich die Preise für eine solch angewendete Kur auch nach dem jeweiligen Kurort. Hierbei ergeben sich teilweise auch sehr komplexe Unterschiede, dies sei im Vorfeld auch unbedingt beachtenswert. Sind Patienten jedoch über eine gesetzliche Krankenversicherung ausreichend abgesichert, steht ihnen ein sogenanntes geregeltes Recht auf einen Kuraufenthalt unbedingt zu. Dies bezieht sich selbstverständlich auch auf eventuelle anfallende Rehabilitationsmaßnahmen für Patienten nach einer sehr schweren Erkrankung oder nach einem im Vorfeld stattgefundenen Unfall. Dieser Kuranspruch wird den Patienten intervallweise angeboten, es besteht also ein wiederkehrendes Anrecht auf eine Kur. Die Kur kann also öfter beantragt werden, das ist wiederum von der staatlichen Beihilfe, der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung genau festgehalten. Ist dies der Fall, haben die Patienten in Abhängigkeit vom jeweiligen Kurort nur noch einen sogenannten Selbstbeteiligungssatz zu entrichten.

Kostenregelungen für Kuraufenthalte

Es werden bei stationären Vorsorgemaßnahmen, wie auch für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, ein festgelegter Regelsatz von 10 Euro pro Tag. Bei dieser Regelung sind alle durchzuführenden Maßnahmen, die unter die sogenannten Kurleistungen fallen, ebenfalls kostenfrei. Bei ambulanten Vorsorgemaßnahmen werden schon 10 Euro für die Beratung beim zuständigen Kurarzt fällig, weiterhin haben die Patienten mit 10 Euro Verordnungsblattgebühr zu rechnen, die die Kuranwendungen betreffen. 10 Prozent trägt der Patient selbst, die restlichen 90 Prozent sollte die Krankenkasse übernehmen. Wenn die Anwendungen durch ein schon vorher ausgestelltes Rezept in Anspruch genommen werden sollten, können sich aber Vergünstigungen für die Patienten ergeben, die sich bei 15 Prozent bewegen, was wiederum nicht unerheblich ist. Für die Unterkunft und auch für die Verpflegung während eines Kuraufenthaltes müssen die Patienten in den meisten Fällen auch zum Teil aufkommen, denn die Krankenkassen werden immer nur Bruchteile der Kosten übernehmen. Erwachsenen Kurteilnehmer erhalten von den Rentenkassen oder anderen Trägern einen Beihilfeanteil von 13 Euro pro Tag, Kleinkinder hingegen bis 21 Euro pro Tag. Bitte beachten, dass sich die hier aufgeführten Sätze kurzfristig ändern können. Daher sollte man sich immer noch einmal zu den aktuellen Kosten erkundigen.

Besondere Arten von Kuren

Hier werden insbesondere die Mutter-Kind-Kuren angesprochen, auch hier erhalten die Teilnehmer Kostenzuschüsse von den Kassen bewilligt. Im Einzelnen ist die grundsätzlich mit der jeweilig zuständigen Beihilfestelle oder Krankenkasse im persönlichen Beratungsgespräch abzuklären.

Kur am Toten Meer

Eine Kur am Toten Meer ist eine ganz besondere Maßnahme, die für Patienten mit PSO, Schuppenflechte und starken Hautekzemen in Frage kommt und auch grundsätzlich von Experten empfohlen wird. Die Kosten trägt die Kasse, nach Vorlage eines Gutachtens. Der medizinische Bedarf muss also attestiert sein, weiterhin sollte eine positive Rehabilitationsprognose vorliegen, dann übernehmen alle Kassen die Kosten komplett.