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Fluglärm 80.000 Mark Entschädigung für Anwohnerin

Wenn das Beispiel Schule macht, müssen sich Deutschlands Airport-Manager warm anziehen: Eine Hamburgerin, deren Haus in der Einflugschneise des Hamburger Flughafens Fuhlsbüttel liegt, erhielt 80.000 Mark Entschädigung wegen der Lärmbelästigung.

Hamburg - Elsa S. reichte ihre erste Klage vor acht Jahren ein. Ihr Mehrfamilienhaus im Hamburger Stadtteil Langenhorn liegt in unmittelbarer Nähe des Flughafens. Der dauernde Fluglärm mindere den Wert ihres Grundstückes und mache es auch schwierig, das Haus zu vermieten, argumentierte die Frau. In erster Instanz gab ihr das Hamburger Landgericht 1991 Recht und wies die Flughafen-Betreiber an, eine Entschädigung von 32.500 Mark zu zahlen. Die Betreiber gingen in die Revision - allerdings ohne Erfolg. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht endete im vergangenen Jahr mit einem Vergleich.

Der Dachverband der Bürger-Initiativen-Gegen Fluglärm Hamburg (BIG) gab nun bekannt, daß die Klägerin damals eine Entschädigung in Höhe von 80.000 Mark erhielt. Warum sie den Fall erst jetzt an die Öffentlichkeit brachte, will die Bürgerinitiative nicht erklären. Dafür gäbe es Gründe, orakelt Claus Schülke vom BIG-Vorstand. Im übrigen weist er die Schuld den Flughafen-Managern zu: "Die haben alles getan, um den Vergleich nicht publik zu machen."

Wegen des Fluglärms machen sich die Betreiber nach Ansicht Schülkes gegenüber "einer unübersehbaren Zahl von Bürgern in Hamburg entschädigungspflichtig". Die "erhebliche Brisanz" des erreichten Vergleichs nutzt die Bürgerinitiative zu einem Angriff nach vorn, sie hat eine Postwurfsendung gestartet. Betroffene Anwohner werden darin aufgefordert, "ihre Ansprüche gegen die Flughafengesellschaft durchzusetzen".

Diese versucht dagegen, den Fall herunterzuspielen. Da der Vergleich kein Urteil sei, so Flughafensprecher Clemens Finkbeiner-Dege, könnten sich Kläger bei ähnlichen Fällen nicht darauf berufen. Von insgesamt zehn Klagen, die seit Ende der 80er Jahre eingegangen waren, seien acht zugunsten der Flughafengesellschaft entschieden worden. Die Lärmbelastung habe sich in den letzten zehn Jahren deutlich verringert.

In Hamburg müssen die Anwohner 150.000 Starts und Landungen pro Jahr verkraften. In der Hauptverkehrszeit treffen die Jets im Minutenabstand ein. Zwar bezuschussen die Flughafen-Betreiber den Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen, aber die Anwohner klagen noch immer über die massive Lärmbelästigung. Absehbar ist, daß sich diese noch erhöht: Nach den Plänen der rot-grünen Landesregierung soll das Fahrgastaufkommen von derzeit neun auf bis zu 14 Millionen Passagiere erhöht werden.

Auch auf den Flughäfen in Düsseldorf oder Frankfurt am Main steigt die ohnehin wesentlich höhere Auslastung. Mit Klagen wegen Lärmbelästigung müssen sie sich nach eigenen Angaben allerdings nicht befassen. In Düsseldorf grenzt das Fluggelände noch näher an Wohngebiete als der Hamburger Flughafen. Die Düsseldorfer Fluggesellschaft bietet betroffenen Anwohnern den Kauf ihres Grundstückes an - ohne Wertverlust, wie ein Sprecher auf Anfrage betont. Im März 1998 wurde dafür ein neuer Geldtopf bereitgestellt. Für fünf Jahre stehen demnach 20 Millionen Mark zur Verfügung. In Frankfurt liegen die ersten Häuser - nach offizieller Angabe - außerhalb der gesetzlichen Lärmschutzgrenze.