Willkommen bei Kramer und Partner
Ihre Fachanwälte für IT- und IP-Recht
Mit unseren Fachanwälten für IT-Recht, gewerblichem Rechtsschutz (IP) und einem IT-Sachverständigen können wir Sie mit gebündelter Sachkompetenz umfassend beraten, begleiten und Ihre Interessen vertreten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen praxisnahe rechtssichere Lösungen nach Ihren Bedürfnissen.
Unsere Leistungsbereiche
Verträge für das IT-Recht
Unsere Kernkompetenz: Erstellung und Beratung für unterschiedliche Vertragstypen.
E-Commerce /
Mobile Commerce
Leistungen: Erstellung und Prüfung von AGB, Wesiten-Check und weitere Beratung.
Gewerblicher Rechtsschutz
Beratung in den Bereichen: Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.
Datenschutz /
IT-Sicherheit
Beratung zum Datenschutz, zu IT-Sicherheit, zu Know-how-Schutz und Geheimnisschutz.
Prozessführung / Sachverständigen-gutachten
Unsere Vernetzung und Expertise ermöglicht eine umfassende Unterstützung.
Gesellschaftsrecht
Umfassendes wirtschaftliches und zukunftsorientiertes Denken im Fokus.
Unsere aktuellen Neuigkeiten aus dem IT- und IP-Recht
Unsere Blogs
Bundesverwaltungsgericht: Cookie Banner und „Daten gegen Dienstleistung“
In diesem Fall vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht vom 26.04.2024 geht es um die Wirksamkeit der eingeholten Einwilligung durch einen Cookie-Banner. Diese Entscheidung ist insofern interessant, als es bisher streitig war, ob die IP-Adresse nun stets ein personenbezogenes Datum sei, oder
KI VO Stand 2024 Allgemeine Regelungen Teil IV Generische AI
Generische AI. 1.) Einteilung Eine weitere Klasse ist die sogenannte generische oder Allzweck- KI. Hier gibt es nun auch wieder 2 Klassen, nämlich erstens die generische AI mit systemischem Risiko; und die generische AI ohne systemisches Risiko. Chat GPT wäre
KI VO Stand 2024 Allgemeine Regelungen Teil III
Anwendungsbereich Das Erste, was man prüfen muss, wenn man im öfffentlichen Recht arbeitet: Wer ist Adressat, auf welchem Territorium gilt die AI-VO, was ist der objektive Tatbestand? Was ist ein KI System? Adressat: Nach Art 3 II: Die Provider sind