Die Mieterselbstauskunft
Mieterselbstauskunft
Wenn es darum geht, Eigentum fremden Personen anzuvertrauen, stehen viele
Vermieter vor der schwierigen Entscheidung, welcher Interessent
einziehen darf. Dabei ist
Mieterselbstauskunft die wichtigste
Voraussetzung für den Abschluss eines
Mietvertrages. Die
in dem Formular zur
Mieterselbstauskunft angegeben Daten
sind zunächst der einzige Anhaltspunkt darüber, ob die Interessenten als Mieter
geeignet sind.
Die
Mieter Selbstauskunft beinhaltet sowohl Informationen
zum Privatleben als auch zu den Arbeitsverhältnissen sowie der finanziellen
Situation der in Frage kommenden Mieter. Neben den allgemeinen Angaben zur
Person, wie zum Beispiel der bisherigen Anschrift, dem Familienstand und der
Staatsangehörigkeit werden sowohl vom Mietbewerber als auch vom Mitmieter
Auskunft über den bisherigen Vermieter und den derzeitigen
Arbeitgeber verlangt. Dazu soll der Interessent im Formular zur Mieterselbstauskunft
auch auf seinen Beruf und neben der Angabe von Bankdaten-Bankverbindung, Kontonummer
und Bankleihzahl-auf die Dauer seiner Beschäftigung eingehen und Nachweise
zu seinem Nettoeinkommen erbringen.
Ein weiterer wichtiger Teil
Mieterselbstauskunft umfasst
sämtliche Informationen des Mieters, die die Verhältnisse
im Bezug auf das
Mietobjekt offenlegen: Hier soll angegeben
werden, für wie viele Personen die Wohnung benötigt wird, ob und wie viele
Verwandte oder Kinder zum Haushalt gehören und ob diese über ein eigenes Einkommen
verfügen. Darüber hinaus wird in der Mieterselbstauskunft eine Erklärung des
Mietinteressenten abgegeben, dass keine Absicht besteht,
weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen oder eine Wohngemeinschaft zu
gründen und dass die Wohnung nicht gewerblich genutzt wird. Außerdem soll
mitgeteilt werden, ob Musikinstrumente gespielt und Haustiere gehalten werden.
Auch die
Dauer des derzeitigen Mietverhältnisses wird in
der Mieterselbstauskunft angegeben, insbesondere ob dieses vom Mieter oder
Vermieter gekündigt wurde. Dazu wird auch nach dem
Grund der Kündigung
und des
Wohnungswechsels gefragt. Variierend wird in der
Mieterselbstauskunft auch oft festgehalten, ob über die
Räumung der
letzten Wohnung ein
Räumungsrechtsstreit abhängig
war und in welcher Höhe vom Mieter Verbindlichkeiten getilgt werden müssen.
Natürlich sind nicht in jedem Formular der
Mieter Selbstauskunft
die gleichen Angaben gefragt, allerdings will sich der Vermieter einen Überblick
über die
Zahlungsfähigkeit der in Frage kommenden Mieter
verschaffen. So können auch Informationen über eventuell laufende
Konkurs-oder
Insolvenzverfahren verlangt werden, ob der Mieter als Schuldner von
Mahnungen, eidesstattlichen Versicherungen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
betroffen ist. Der
Mieterselbstauskunft kann der Vermieter
auch entnehmen, ob der Mietbewerber in der Lage ist, die die Kosten der
Mietsicherheit
zu leisten sowie die Monatsmiete fortlaufend zu zahlen.
Abschließend wird in der
Mieterselbstauskunft meist die
Erklärung
des Mieters abgegeben, Referenzfragen beim
Vormieter
und eventuell bei der Bank Nachfragen zur
Schufa-Selbstauskunft zu
gestatten.
Allerdings bietet die
Mieterselbstauskunft nicht unbedingt
die ausreichende Sicherheit vor bösen Überraschungen: Auch wenn der Mieter
die wahrheitsgemäßen Angaben der Informationen erklärt, hat sich schon oft
gezeigt, dass Angaben in der
Mieterselbstauskunft vorsätzlich
falsch angegeben werden. Die Vermieter haben in jedem Fall große Nachteile
davon, da eine
falsche Mieterselbstauskunft oft keine rechtlichen
Folgen für den Mieter hat. Viele Interessenten sehen sich gerade im Bezug
auf persönliche Fragen nicht zu korrekten Angaben in der Mieterselbstauskunft
verpflichtet, besonders dann, wenn ein Vermieter schon einmal
Probleme
mit einem Mieter hatte. Auch wenn ein Mieter durch falsche finanzielle
Angaben in der Mieterselbstauskunft gegebenenfalls wegen Betruges oder Täuschung
rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist dies für den Vermieter
wenig hilfreich, wenn es sich um
Mietnomaden handelt. Meist
ist es so gut wie unmöglich,
Mietpreller, die sich aus dem
Staub machen, aufzuspüren. Dabei bleiben die Vermieter auf dem Schaden und
den Kosten sitzen. Unabhängig davon, welche Angaben in der
Mieterselbstauskunft
gemacht wurden, sind diese Angaben für Vermieter nicht ausreichend, um mit
Sicherheit die richtige Entscheidung treffen zu können. Auch wenn die meisten
Angaben der Mieterselbstauskunft überzeugend klingen, sollten sich Vermieter
immer auch auf andere Weise Informationen darüber beschaffen, an wen sie ihr
Eigentum vermieten.
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Die Mieterselbstauskunft. Schütz eine Mieterselbstauskunft vor Mietnomaden?