Entschädigungsanspruch bei Mobbing
Einen Anspruch auf „billige Entschädigung in Geld“ wegen einer Gesundheitsbeschädigung aufgrund von Mobbing setzt voraus, dass der Betroffene Arbeitnehmer konkret darlegt, wann welcher Arzt welche Erkrankung bei ihm diagnostiziert haben will. Allein der Umstand, dass sich der Kläger in ärztlicher Behandlung befindet, genügt nicht. Die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln verlangten, dass der betroffene Arbeitnehmer beweisen muss, aufgrund welcher Umstände grundsätzlich gesundheitlich neutrale Maßnahmen (Abmahnung, Kündigung oder arbeitsrechtliche Weisungen) konkret geeignet gewesen sein sollen, eine Gesundheitsbeschädigung hervorzurufen.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
1. Grundsätzlich geht die Erbschaft mit dem Erbfall von alleine (ipso iure) auf den oder die Erben über, ohne dass es einer An-nahme der Erbschaft bedürfte. Aber der zum Erben Berufene ist zunächst nur vorläufiger Erbe; er hat das Recht, die Erbschaft auszuschlagen.
Wenn das Testament als Schikane zu werten ist
Entgegen landläufiger Meinung kann man sich im Grab nicht umdrehen, warnt der Deutsche Anwaltsverein. Aus diesem Grunde ist es angebracht Testament so zu verfassen, dass es später auch wirksam ist.
In einem Testament kann man vieles regeln, aber auch nicht alles. Die Enterbung eines gesetzlichen Erben lässt diesen in der Regel noch seinen Pflichtteil. Der beinhaltet wenigstens noch die Hälfte seines gesetzlichen Erbes. Auch sollte in einem Testament von den Begünstigten nichts abverlangt werden, was sittenwidrig oder nötigend wäre. So darf Enkelkindern nicht zur Auflage gemacht werden, den Opa so und so oft im Jahr zu besuchen, oder das Erbe von einer Scheidung oder Verheiratung abhängig zu machen. Andererseits soll der Erblasser so weit als möglich frei darüber entscheiden können, wie sein Vermögen nach dem Tod zu verteilen ist.
Kreative und wirksame Auflagen und Bedingungen erklären im Einzelfall Rechtsanwalt Michael Schmid oder Rechtsanwalt Rafael Fischer, Terminvereinbarung über 07531/5956-10.
Die Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht verlangt grundsätzlich vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, da eine Kündigung stets das letzte Mittel darstellen muss. Eine Abmahnung ist die Aufforderung, ein arbeitsvertragswidriges Verhalten einzustellen sowie dieses künftig zu unterlassen.
Eine Abmahnung muss daher das Fehlverhalten des Arbeitnehmers exakt und konkret beschreiben und bestenfalls mit Ort, Datum und Uhrzeit versehen werden. Auch der Hinweis, dass ein weiteres künftiges Fehlverhalten des Arbeitnehmers zur Kündigung führt oder jedenfalls dazu führen kann, ist notwendiger Bestandteil einer Abmahnung. Die Abmahnung sollte zudem zeitnah erfolgen (Faustformel: 14 Tage), um den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der entsprechenden Rüge zu wahren. Es sei denn, der Arbeitgeber hat Nachforschungen oder dergleichen anzustellen, um sich des Fehlverhaltens sicher sein zu können. Nachfolgend muss dem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer Kündigung, eine „Bewährungszeit“ von mindestens vier Wochen gewährt werden, in der er zeigen kann, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte. Wenn sich der Arbeitnehmer daraufhin längere Zeit kein Fehlverhalten zuschulden kommen lässt, verliert die Abmahnung ihre Warnfunktion und folglich ihren Vorstufencharakter zur Kündigung.
Der genetische Fingerabdruck in der Kriminaltechnik
In England wurde bereits eine Methode des genetischen Fingerabdruckes entwickelt. Seit 1990 beschloss der Bundesgerichtshof, dass nun auch in Deutschland die Methode des genetischen Fingerabdruckes in der Kriminaltechnik als Beweismittel zulässig sei. Das BKA betreibt seit 1998 eine DNA-Analyse-Datei, in der gespeicherte DNA-Profile mit Tatortspuren abgeglichen werden.
Die DNS enthält die gesamte Erbinformation eines Lebewesens. Jeder Mensch enthält in seiner DNS eine einzigartige Abfolge, die ihn von anderen unterscheidbar macht und zweifelsfrei identifizieren lässt. Die DNS-Analyse gehört in Strafverfahren zu den wichtigsten forensischen Werkzeugen. Sie ist aussagekräftiger und sicherer zu bewerten als z.B. eine Zeugenaussage. Relevant wird eine genetischer Fingerabdruck dann, wenn zwar ein Geständnis oder eine Zeugenaussage vorliegt, die DNA des Tatverdächtigen jedoch nicht mit den Beweisproben übereinstimmen.
Wie wird so ein Bioprofil gewonnen?