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“Was zu überprüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist” – Zur Bindung nationaler Gerichte an Hinweise des EuGH

Die Rollenverteilung von EuGH und nationalem Gericht ist mitunter schwierig abzugrenzen. Die Ausgangspunkte sind dabei klar. Aufgabe des EuGH ist die Auslegung des Europarechts, nicht des nationalen Rechts. Die ist domaine réservé der nationalen Gerichte. Und deren Aufgabe ist auch die Anwendung des durch die Auslegung des EuGH näher bestimmten Europarechts auf den konkreten Sachverhalt. …

EFRAG: Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2023/5

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2023/5 „Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter“ veröffentlicht. Darin befürwortet sie die Klarstellung der zugrundeliegenden Prinzipien in IAS 32 „Finanzinstrumente: […]

Umsatzsteuer und Gutschein

Verkauft ein Steuerpflichtiger über sein Internetportal Gutscheine für bestimmte Freizeiterlebnisse, erbringt er die durch den Gutschein versprochene Leistung entweder selbst oder ist hinsichtlich dieser Leistung als Vermittler tätig. Seine Leistung […]