Pflegestufen


Ăśbersicht der verschiedenen Pflegestufen

Es gibt verschiedene Pflegestufe, sie definieren wie groß der Pflegebedarf ist und entscheiden über die Höhe der Leistungen.

Pflegestufe 1: mindestens 90 min. tägliche Pflege notwendig, davon 45 Min. für die Grundpflege.

Pflegestufe 2: mindestens 3 Stunden ( 2 Stunden Grundpflege).

Pflegestufe 3: mindestens 5 Stunden (4 Stunden Grundpflege).

AuĂźerdem existiert noch die Pflegestufe 0, die jeweilige Pflegestufe legt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bzw. Gutachter der privaten Pflegeversicherung fest.

Die Pflegeversicherung zahlt das so genannte Pflegegeld, damit Familienangehörige oder andere pflegende Personen entlohnt werden können. Außerdem werden die Kosten für professionelle Pflegedienste bis zu einer gewissen Höhe übernommen. Das gilt auch für stationäre Pflege.

Je nach Pflegestufe beträgt das Pflegegeld 244 €, 458 € oder 728 € monatlich.

Im Falle von professionellen Pflegediensten für häusliche Pflege, liegt das Pflegegeld je nach Pflegestufe bei 468 €, 1144 € oder 1612 € monatlich. In Härtefällen kann es bis zu 1995 € betragen.

NatĂĽrlich kann man auch selbst pflegen und einen professionellen Pflegedienst einsetzen. Dann werden die Kosten bzw. das Pflegegeld dem entsprechend aufgeteilt.