Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung – Urteil vom 20.02.2020

Sorgen Sie mit einer Zeiterfassung vor!

Inzwischen ist schon ein Jahr seit dem EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung vergangen. Viel wurde über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs diskutiert und etliche Praktiker erwarteten eine Auswirkung auf die Darlegungs- und Beweislast in Prozessen. Dies wurde mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 20.02.20202 (Aktenzeichen 2 Ca 94/19) bestätigt.

Es ging um folgenden Fall:

Ein Bauhelfer erstellte handschriftliche, genaue Notizen, wann er für seinen Arbeitgeber im Einsatz war. Seine erfassten Stunden beliefen sich auf 195,05 während der Arbeitgeber ihm nur 183 Arbeitsstunden vergütete. Der Bauhelfer zog damit vor Gericht und forderte die Zahlung der Mehrarbeit.

Im Vergütungsprozess besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Das bedeutet:

Der Arbeitnehmer muss demnach zunächst vortragen und darlegen, „an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat“. Danach obliegt es dem Arbeitgeber, sich seinerseits substantiiert zum Vortrag des Arbeitnehmers zu erklären und darzulegen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen – ggf. nicht – nachgekommen ist.

Das Arbeitsgericht Emden entschied:

Die Eigenaufzeichnungen (Stundenrapporte) des Arbeitnehmers, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat, wurden vom Gericht anerkannt.

Der Arbeitgeber hat für die Dokumentation der Anwesenheit des Arbeitnehmers ein Bautagebuch verwendet, welches lediglich den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende (Kommt/Geht) dokumentierte. Die Anfahrtzeit zur Baustelle war nicht beinhaltet. Das Gericht befand das Bautagebuch nicht den Anforderungen eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung genügend. Die vom Arbeitgeber vorgelegten gedruckten Auswertungen des Bautagebuches sind ungeeignet, zu belegen, welche Arbeiten der Beklagte dem Kläger zugewiesen hat und an welchen Tagen dieser diesen Weisungen nachkam oder nicht.

Kommt/Geht reicht also nicht?

Um bei Streitigkeiten die Arbeitszeit genau darzulegen, sollte nicht nur die Zeit der Anwesenheit, sondern auch sicherheitshalber eine Tätigkeit sowie wenn möglich der Ort der Arbeit erfasst werden.

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Neue Funktionen und Bugfixes im Update vom März

Mit dem neuen Release von 11.03.2020 wurden wieder einige Kundenwünsche umgesetzt. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Schnellstartprojekte:

Manchmal muss eine Zeit erfasst werden, z.B. am Telefon, bei der man nicht gleich von Anfang an weiß, auf welches Projekte diese Zeit zu buchen ist. Dann kann ein Schnellstartprojekt helfen. Ein einfacher Klick erzeugt ein Schnellstartprojekt. Beim Stoppen der Zeit wird dann gefragt, was mit dem Projekt, bzw. mit der erfassten Zeit passieren soll. Jetzt kann in der Konfiguration -[gt] Benutzer -[gt] Projekte standardmäßig festgelegt werden, dass die Zeiten eines Schnellstartprojekts immer auf ein anderes Projekt transferiert werden sollen.

Dokument zur Aufgabe hinzufügen:

Per Rechtsklick in die die Spalte „Anhänge“ können Sie jetzt direkt einer Aufgabe Dokumente zuweisen.

Neuer Button „Dokumente“ in der Toolbar:

Jetzt gelangen Sie mit einem Mausklick direkt in Ihre Dokumentenverwaltung.

Notizen gruppieren nach Aufgabe:

Es können jetzt Notizen auch nach Aufgaben gruppiert werden. Damit erhalten sie eine strukturierte Übersicht aller erfassten Notizen zu Aufgaben.

Weitere Verbesserungen & Bugfixes:

Verbesserungen am Zeitstempelimport/-export:

  • Der Bearbeitername kann nun auch gefunden werden wenn der Vorname abgekürzt in der CSV-Datei steht (z.B. „M. Meier“)
  • Import der Zeitstempel aus CSV: Ein zusätzliches internes Schlüsselfeld (USER_NR) kann nun mit berücksichtigt werden
  • Export der Zeitstempel: Ein zusätzliches internes Schlüsselfeld (USER_NR) kann nun mit ausgegeben werden

Weitere:

Aufgabenliste:

  • Im Dialog „Aufgabenauswahl“ werden nun die Aufgaben des Allgemeinen Aufgabenpools ebenfalls angezeigt (falls das entsprechende Recht vorhanden ist)
  • Wenn ein neuer Anhang über „Neue Textdatei“ oder „Aus Zwischenablage“ erstellt wurde, war der Anhang nicht bei der Aufgabe sichtbar
  • Aufgabe bearbeiten:Wenn mehrere Aufgabenfenster geöffnet sind, wurden Formatierungen die über den Toolbar vorgenommen wurden auch in den anderen Fenstern vorgenommen.
  • Aufgabe bearbeiten: Wird das Projekt geändert, werden die an der Aufgabe hängenden Zeitstempel nicht mit zum neuen Projekt verschoben.
  • Aufgabenliste:Wenn eine Aufgabe mit einer Erinnerung zum Fäligkeitsdatum versehen war und das Fälligkeitsdatum über das Popupmenü der Aufgabenliste geändert wird, dann wurde die Erinnerung nicht korrigiert.

Favoritenliste: Im Multimonitorbetrieb wurde die Position der Liste nicht gespeichert, wenn diese auf einem anderen als dem Hauptmonitor lag.

Auswertung:

  • Im Reiter Summierung wurde bei „Summierung nach Projekt“ der Kundenname nicht angezeigt.
  • Im Reiter Summierung wurde der Abrechnungssatz des Mitarbeiters nicht angezeigt.

Faktura: Wurde ein Rechnungsposten mit einem Zeitstempelbereich dupliziert, konnte es passieren, dass beim Speichern die Endsumme verändert wurde.

Leistungen: Beim Excel Export wurden die Spalten EK und VK vertauscht.