Sonntag, 16. Dezember 2012
Sonntag, 11. September 2011
Kaufvertragsstörungen - Einleitung
Kaufvertragsstörungen - Einleitung
Nachdem ein Kaufvertrag zustandegekommen ist, ist das "Verpflichtungsgeschäft" abgeschlossen. Nun kommt das "Erfüllungsgeschäft", das heißt, der Verkäufer muss das Kaufvertragsobjekt übergeben und der Käufer das Geld.
Hierbei können mehrere verschiedene Störungen auftreten:
Der Verkäufer muss die Ware bereitstellen. Dieses kann er
Nachdem ein Kaufvertrag zustandegekommen ist, ist das "Verpflichtungsgeschäft" abgeschlossen. Nun kommt das "Erfüllungsgeschäft", das heißt, der Verkäufer muss das Kaufvertragsobjekt übergeben und der Käufer das Geld.
Hierbei können mehrere verschiedene Störungen auftreten:
Der Verkäufer muss die Ware bereitstellen. Dieses kann er
- zu spät tun (Lieferverzug) oder
- mit der Ware stimmt etwas nicht (Mangelhafte Lieferung).
- zu spät zahlen (Zahlungsverzug) oder
- die Ware zu spät annehmen (Annahmeverzug)
- Der andere Partner muss darauf aufmerksam gemacht werden, wenn er es nicht sowieso "wissen muss". Das geschieht durch eine Mahnung, die formfrei (mündlich, schriftlich) abgegeben werden kann. Hierbei muss dem Geschäftspartner eine Frist gesetzt werden, bis wann er seinen Verpflichtungen in korrekter Art und Weise nachkommen muss.
- Sollte der Partner seine Verpflichtungen nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt haben, entstehen jetzt Rechte für den benachteiligten Partner.
Samstag, 10. September 2011
Umsatzsteuerberechnung
Eigentlich ist das Thema ganz leicht:
Sie haben den Nettowert einer Ware, z.B. 50.000,00 €. Der MwSt.-Satz ist mit 19 % gegeben und Ihre Aufgabe ist es nun, den Bruttowert auszurechnen.
Oder die Situation ist genau umgekehrt: Der Bruttowert einer Ware beträgt 142.800,00 € und Ihnen wird die Frage gestellt, wie hoch bei 19 % MwSt. denn nun der Nettowert sei.
Die meisten können das. Rechnen Sie die beiden Aufgaben bitte kurz nach (die Lösungen sind 59.500,00 € und 120.000,00 €). Sollte Ihre Lösung richtig sein, hören Sie auf, weiterzulesen! Der Rest des
Artikels wird Sie sonst verwirren.
Wenn aber schon mehrere Lehrer versucht haben, es Ihnen zu erklären, und Sie bis heute nicht begriffen haben, wo die 100 % und wo die 119 % stehen, lesen Sie weiter. Das gleiche gilt, wenn Sie es einfach immer wieder vergessen:
Sie wissen wahrscheinlich immerhin, dass der Bruttowert der größere und der Nettowert der kleinere Wert ist. Dann merken Sie sich noch die Zahl 1,19. Wenn Sie einen Nettowert von 50.000,00 € haben, muss der Bruttowert größer sein. Das erreichen Sie durch Multiplikation! Sie nehmen
Im zweiten Fall haben Sie den Bruttowert von 142.800,00 € und Sie suchen den Nettowert. Sie wissen, Netto ist kleiner als Brutto, also müssen Sie dividieren:
Das kann man sich doch merken, oder? Sollten Sie den MwSt-Betrag selbst suchen, bilden Sie die Differenz von Brutto und Netto.
P.S. An alle, die das Thema beherrschen und trotzdem bis hierher gelesen haben: Ich weiß, dass man mit Multiplikation einen Wert auch verkleinern kann, bzw. durch Division vergrößern kann. Die Darstellung ist sehr vereinfacht, nicht mehr als eine Eselsbrücke! Eine Eselsbrücke, die sicher trägt!
Sie haben den Nettowert einer Ware, z.B. 50.000,00 €. Der MwSt.-Satz ist mit 19 % gegeben und Ihre Aufgabe ist es nun, den Bruttowert auszurechnen.
Oder die Situation ist genau umgekehrt: Der Bruttowert einer Ware beträgt 142.800,00 € und Ihnen wird die Frage gestellt, wie hoch bei 19 % MwSt. denn nun der Nettowert sei.
Die meisten können das. Rechnen Sie die beiden Aufgaben bitte kurz nach (die Lösungen sind 59.500,00 € und 120.000,00 €). Sollte Ihre Lösung richtig sein, hören Sie auf, weiterzulesen! Der Rest des
Artikels wird Sie sonst verwirren.
Wenn aber schon mehrere Lehrer versucht haben, es Ihnen zu erklären, und Sie bis heute nicht begriffen haben, wo die 100 % und wo die 119 % stehen, lesen Sie weiter. Das gleiche gilt, wenn Sie es einfach immer wieder vergessen:
Sie wissen wahrscheinlich immerhin, dass der Bruttowert der größere und der Nettowert der kleinere Wert ist. Dann merken Sie sich noch die Zahl 1,19. Wenn Sie einen Nettowert von 50.000,00 € haben, muss der Bruttowert größer sein. Das erreichen Sie durch Multiplikation! Sie nehmen
Bruttowert= Nettowert * 1,19
Hier also: Brutto = 50.000,00 € *1,19.
Im zweiten Fall haben Sie den Bruttowert von 142.800,00 € und Sie suchen den Nettowert. Sie wissen, Netto ist kleiner als Brutto, also müssen Sie dividieren:
Nettowert = Bruttowert / 1,19
Hier also: Nettowert = 142.800,00 € / 1,19
Das kann man sich doch merken, oder? Sollten Sie den MwSt-Betrag selbst suchen, bilden Sie die Differenz von Brutto und Netto.
Wenn Sie den ermäßigten Steuersatz von 7 % haben, merken Sie sich die Zahl 1,07!
P.S. An alle, die das Thema beherrschen und trotzdem bis hierher gelesen haben: Ich weiß, dass man mit Multiplikation einen Wert auch verkleinern kann, bzw. durch Division vergrößern kann. Die Darstellung ist sehr vereinfacht, nicht mehr als eine Eselsbrücke! Eine Eselsbrücke, die sicher trägt!
Freitag, 17. Dezember 2010
Übersicht über die Buchungen von Versandkosten
Übersicht über die Buchungen von Versandkosten
Wie versprochen hier nochmal alle Buchungen in einer Übersicht:
Aufwendungen für Rohstoffe
Bezugskosten
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Fuhrpark
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
3. Der Spediteur stellt eine Rechnung für die Lieferung von Vorräten (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial):
Bezugskosten
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Technische Anlagen und Maschinen
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Büromaterial
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
6. Versandkosten, die wir dem Kunden in Rechnung stellen
Forderungen an Umsatzerlösean Umsatzsteuer
7. Versandkosten zum Kunden vom Spediteur in Rechnung gestellt
Frachten und Fremdlager/Ausgangsfrachten
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Im nächsten Teil gibt es dann ein neues Thema!
Herzliche Grüße
Andrea Üllenberg
P.S. Ich bin auch auf Twitter: www.twitter.com/auellenberg!
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Prüfungsvorbereitung Andrea Üllenberg
Im Teelbruch 40
45219 Essen-Kettwig
Tel.: 0173 3178710 begin_of_the_skype_highlighting 0173 3178710 end_of_the_skype_highlighting 02054 80423 oder 0173 3178710
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Mittwoch, 29. September 2010
Buchung von Versandkosten (Teil 4)
Versandkosten zum Kunden vom Spediteur in Rechnung gestellt
Bei Speditionsrechnungen muss UNBEDINGT in den Rechnungstext gesehen werden, ob es sich um eine Lieferung vom Lieferanten zu uns oder eine Lieferung von uns zum Kunden handelt. Handelt es sich um eine Lieferung vom Lieferanten zu uns, steht die Buchung in Teil 2 dieser kleinen Reihe.
Handelt es sich aber um eine Lieferung von uns zum Kunden, die wir begleichen müssen, buchen wir das Aufwandskonto "Frachten und Fremdlager" (im Kontenrahmen der Industrie) oder "Ausgangsfrachten" (im Kontenrahmen des Großhandels).
Die Buchung lautet also:
Frachten und Fremdlager/Ausgangsfrachten
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Herzliche Grüße
Andrea Üllenberg
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Freitag, 20. August 2010
Buchung von Versandkosten (Teil 3)
Versandkosten, die wir dem Kunden in Rechnung stellen
Die Buchung von Versandkosten, die wir dem Kunden in Rechnung stellen ist nach dem Industriekontenrahmen sehr einfach. Sie werden einfach mit auf die Umsatzerlöse gebucht. Es macht also buchhaltungstechnisch keinen Unterschied, ob ich das Gut teurer, dafür aber "frei Haus" oder günstiger mit zusätzlicher Berechnung der Versandkosten fakturiere. Es wird immer für den gesamten Betrag wie folgt gebucht:
Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn wir dem Kunden Güter durch einen Spediteur zukommen lassen und nun die Rechnung des Spediteurs zu buchen ist.
Herzliche Grüße
Andrea Üllenberg
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Die Buchung von Versandkosten, die wir dem Kunden in Rechnung stellen ist nach dem Industriekontenrahmen sehr einfach. Sie werden einfach mit auf die Umsatzerlöse gebucht. Es macht also buchhaltungstechnisch keinen Unterschied, ob ich das Gut teurer, dafür aber "frei Haus" oder günstiger mit zusätzlicher Berechnung der Versandkosten fakturiere. Es wird immer für den gesamten Betrag wie folgt gebucht:
Forderungen an Umsatzerlösean Umsatzsteuer
Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn wir dem Kunden Güter durch einen Spediteur zukommen lassen und nun die Rechnung des Spediteurs zu buchen ist.
Herzliche Grüße
Andrea Üllenberg
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Sonntag, 23. Mai 2010
Buchung von Versandkosten (Teil 2)
Versandkosten, die uns vom Spediteur in Rechnung gestellt werden
Im ersten Teil wurden Versandkosten gebucht, die vom Lieferanten in Rechnung gestellt wurden. Wenn uns jetzt für die Lieferung an uns ein Spediteur Kosten in Rechnung stellt, darf die Buchung natürlich nicht am Ende anders aussehen. Daher werden folgende Buchungen vorgenommen:
1. Der Spediteur stellt eine Rechnung für die Lieferung von Vorräten (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial):
Bei der Abgrenzung zum nächsten Fall werden Sie sehen, wie wichtig es ist, wirklich den Text der Rechnung zu lesen:
2. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für geliefertes Anlagevermögen in Rechnung (ich wähle jetzt Technische Anlagen und Maschinen, es könnte sich aber auch um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark und ähnliche handeln):
Diese Anschaffungsnebenkosten werden also auf dem Anlagenkonto gebucht. Man sagt, sie werden „aktiviert“. Die Versandkosten erhöhen die Basis der Berechnung der Abschreibungen.
Wenn Verbrauchsgüter, die keinen Materialaufwand darstellen vom Spediteur unter Berechnung von Versandkosten geliefert werden, verhält es sich so ähnlich wie im gerade besprochenen Fall:
3. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für Büromaterial, Zeitungen, und ähnliche Aufwendungen in Rechnung
Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn wir dem Kunden Versandkosten in Rechnung stellen. Von der Buchung sind die meisten Teilnehmer überrascht und zwar mehrfach überrascht, das heißt, sie vergessen sie wieder. Vielleicht versuchen Sie sich schon jetzt daran zu erinnern und sehen in ein paar Tagen nach, ob es stimmte. So können Sie sich diese Buchung leichter merken!
Herzliche Grüße
Andrea Üllenberg
P.S. Ich bin auch auf Twitter: www.twitter.com/auellenberg!
---
Prüfungsvorbereitung Andrea Üllenberg
Im Teelbruch 40
45219 Essen-Kettwig
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Im ersten Teil wurden Versandkosten gebucht, die vom Lieferanten in Rechnung gestellt wurden. Wenn uns jetzt für die Lieferung an uns ein Spediteur Kosten in Rechnung stellt, darf die Buchung natürlich nicht am Ende anders aussehen. Daher werden folgende Buchungen vorgenommen:
1. Der Spediteur stellt eine Rechnung für die Lieferung von Vorräten (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Vorprodukte/Fremdbauteile, Handelswaren, Verpackungsmaterial, Reparaturmaterial):
Bezugskosten
Vorsteuer an VerbindlichkeitenDie Versandkosten werden wieder auf dem Konto „Bezugskosten“ gebucht. Dieses Konto wird als Unterkonto für jedes Materialaufwandskonto geführt (also für Aufwendungen für Rohstoffe, Aufwendungen für Betriebsstoffe, usw.) und wird im Jahresabschluss darüber abgeschlossen. Ganz richtig hätte ich das Konto also "Bezugskosten für Rohstoffe" nennen müssen.
Bei der Abgrenzung zum nächsten Fall werden Sie sehen, wie wichtig es ist, wirklich den Text der Rechnung zu lesen:
2. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für geliefertes Anlagevermögen in Rechnung (ich wähle jetzt Technische Anlagen und Maschinen, es könnte sich aber auch um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark und ähnliche handeln):
Technische Anlagen und Maschinen
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Diese Anschaffungsnebenkosten werden also auf dem Anlagenkonto gebucht. Man sagt, sie werden „aktiviert“. Die Versandkosten erhöhen die Basis der Berechnung der Abschreibungen.
Wenn Verbrauchsgüter, die keinen Materialaufwand darstellen vom Spediteur unter Berechnung von Versandkosten geliefert werden, verhält es sich so ähnlich wie im gerade besprochenen Fall:
3. Der Spediteur stellt uns Versandkosten für Büromaterial, Zeitungen, und ähnliche Aufwendungen in Rechnung
Büromaterial
Vorsteuer an Verbindlichkeiten
Im nächsten Teil wird es darum gehen, wenn wir dem Kunden Versandkosten in Rechnung stellen. Von der Buchung sind die meisten Teilnehmer überrascht und zwar mehrfach überrascht, das heißt, sie vergessen sie wieder. Vielleicht versuchen Sie sich schon jetzt daran zu erinnern und sehen in ein paar Tagen nach, ob es stimmte. So können Sie sich diese Buchung leichter merken!
Herzliche Grüße
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