Prof. Klaus Dörre am 21. März in Wuppertal

März 31, 2024

Das Wuppertaler Friedensforum hatte Prof. Dörre zum 21. März, dem Internationalen gegen Rassismus, in Die Börse eingeladen. Er ist Professor für …

Prof. Klaus Dörre am 21. März in Wuppertal

Prof. Klaus Dörre am 21. März in Wuppertal

März 31, 2024

Das Wuppertaler Friedensforum hatte Prof. Dörre zum 21. März, dem Internationalen gegen Rassismus, in Die Börse eingeladen. Er ist Professor für …

Prof. Klaus Dörre am 21. März in Wuppertal

Prof. Klaus Dörre am 21. März in Wuppertal

März 31, 2024

Das Wuppertaler Friedensforum hatte Prof. Dörre zum 21. März, dem Internationalen gegen Rassismus, in Die Börse eingeladen. Er ist Professor für …

Prof. Klaus Dörre am 21. März in Wuppertal

Prof. Klaus Dörre am 21. März in Wuppertal

März 31, 2024

Das Wuppertaler Friedensforum hatte Prof. Dörre zum 21. März, dem Internationalen gegen Rassismus, in Die Börse eingeladen. Er ist Professor für …

Prof. Klaus Dörre am 21. März in Wuppertal

Apathie und Schockstarre

März 25, 2024

Warum bleiben die Ängste vor einer Ausweitung des Krieges stumm und folgenlos?  Eine deutliche Mehrheit der Bürger fürchtet einer Umfrage zufolge …

Apathie und Schockstarre

Partnerschaft: Gewerkschaften und Friedensbewegung

März 23, 2024

Zu den Ostermärschen 2024 rufen bundesweit auch der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften auf.

Partnerschaft: Gewerkschaften und Friedensbewegung

Termin Gegendemo gegen „Bielefeld steht auf“ verschoben

März 23, 2024

Achtung bitte: Die #Bielefeld|er Querdenker marschieren das nächste mal am Sonntag, den 07.04., statt am Freitag, den 05.04.! Und auch bereits um 14 …

Termin Gegendemo gegen „Bielefeld steht auf“ verschoben

Schwedisches Afghanistan-Komitee muss alle Aktivitäten „pausieren“

März 22, 2024

Die Taleban haben der humanitären und sonstigen Versorgung der afghanischen Bevölkerung einen weiteren schweren Rückschlag versetzt. Mit dem …

Schwedisches Afghanistan-Komitee muss alle Aktivitäten „pausieren“

Iran – Solidarität: Offizielle Unterschriftenübergabe an Bezirksvertretung Münster-Mitte

März 16, 2024

Unterschriften – Übergabe zur Umbenennung eines Platzes in Münster nach der in Iran ermordeten Kurdin Jina Mahsa Amini am Dienstag, den 19. März 2024…

Iran – Solidarität: Offizielle Unterschriftenübergabe an Bezirksvertretung Münster-Mitte

Auf nach Köln zum Ostermarsch

März 16, 2024

Treff in Wuppertal: Bahnhofsvorplatz ab 10:30 Uhr, gemeinsame Abfahrt mit dem RE 7 um 11:04 Uhr ab Wuppertal HBf

Auf nach Köln zum Ostermarsch

Marburg: „#WirHaltenZusammen! #Menschenkette gegen #Rechtsextremismus“

März 14, 2024

Hallo Marburger und drumherum, vielleicht habt ihr ja Lust …

Die Fraktion #MarburgerLinke & #PIRATEN ruft für kommenden Samstag zur Teilnahme an der Aktion „#WirHaltenZusammen! #Menschenkette gegen #Rechtsextremismus“ auf. #Marburg #Kommunalpolitik

bsky.app/profile/mrlinkepiraten.bsky.social/post/3knlh7znocc2e

Lesetipp: AAN-Berichte im Nov. 2023

März 9, 2024

Mensch kann ja nicht alles selber schreiben. Deshalb hier wieder mal eine Zusammenfassung der Analysen und Berichte, die das Afghanistan Analysts …

Lesetipp: AAN-Berichte im Nov. 2023

Our House OM10 – Unsere Vernetzungs- und Bildungstage “Europa What The Hell” laden Interessierte…

März 8, 2024

Our House OM10
— Weiterlesen omzehn.noblogs.org/2246-2/

„Unsere Vernetzungs- und Bildungstage “Europa What The Hell” laden Interessierte und Aktivist*innen ein sich auszutauschen, zu vernetzen und sich gegenseitig zu stärken.

Im Rahmen des „Stadtlabor – Wege zur kolonialkritischen Stadt“ möchten wir uns als Nächstes mit kolonialrassistische Praktiken auf europäischer Ebene beschäftigen – ob an Außengrenzen, in der Wirtschaft oder in internationaler Politik. Wir laden dazu ein, sich mit Vorschlägen, Ideen und eigenen Beiträgen einzubringen. Wir kooperieren dafür unter anderem mit der OM10, dem BIPoC-Kollektiv, dem Roma Center e.V., AK Asyl und mehr und sind offen für weitere Mitwirkende!

Bei Interesse an Mitwirkung, schreibt uns einfach auf instagram oder per Mail.“

https://omzehn.noblogs.org/2246-2/

Wichtige Informationen zur Angst vor Abschiebungen

März 5, 2024

Vor dem Hintergrund anhaltender rassistischer Debatten und neuer Gesetzesverschärfungen erhält der Flüchtlingsrat Niedersachsen immer mehr …

Wichtige Informationen zur Angst vor Abschiebungen

Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina

März 5, 2024

Gaza-Krieg Schluss mit dem Entscheidungsstopp! Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz fordern …

Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina

Gaza-Krieg

Schluss mit dem Entscheidungsstopp!

Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz fordern Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina.

Die unterzeichnenden Landesflüchtlingsräte kritisieren die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), palästinensischen Geflüchteten einen sicheren Schutz in Deutschland vorzuenthalten.

„Obwohl die durch Kriegsgewalt und Versorgungsnot gekennzeichnete Lage palästinensischer Schutzsuchender offensichtlich ist, verweigert das Asyl-Bundesamt (BAMF) eine Schutzgewährung für die Opfer von Krieg und Vertreibung“ beklagt Caroline Mohrs, Referentin beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Es handele sich im Gazastreifen nicht um eine kurzfristige Krise, die sich nach einigen Wochen beruhigen wird. Es wurden bereits über 30.000 Menschen getötet, über 70.000 verletzt und nahezu die gesamte Infrastruktur sowie Wohngebäude zerstört.

„Wir fordern das BAMF auf, den Entscheidungsstopp aufzuheben und Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen zumindest subsidiären Schutz zuzuerkennen“, erklärt Caroline Mohrs.

Das Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Urteil vom 20.11.2023)[1] und andere Gerichte sprechen Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen seit November 2023 einen subsidiären Schutzstatus zu. Doch ausgerechnet, wenn die Überlebensnot am größten ist, setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylverfahren aus und entscheidet nicht. Das ist angesichts des Krieges und der zahlreichen zivilen Opfer im Gazastreifen unbegreiflich.

Das BAMF will es offenbar nicht besser wissen. Aktuell beruft sich das Amt darauf, dass aufgrund des Krieges die Lage im Gaza-Streifen zu unübersichtlich sei, um die Gefährdung der Schutzsuchenden im Fall einer Rückkehr valide zu bewerten. „Diese Behauptung erscheint angesichts der zugänglichen Berichterstattung internationaler Hilfsorganisationen[2] und der ausführlichen Tagesberichte[3] allein der Vereinten Nationen geradezu absurd“, kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Zahlreiche Personen, deren Verfahren beim BAMF auf Eis gelegt sind und die in Ungewissheit über ihren weiteren Aufenthalt leben, wenden sich an die Flüchtlingsräte in den Bundesländern. Sie haben keine Chance auf Familiennachzug und auch keine Möglichkeit, in Nachbarländer zu reisen, falls Familienmitglieder dorthin entkommen konnten. Das Land Schleswig-Holstein[4]lehnt auf Anfrage unter Verweis auf die Verweigerung des Bundes selbst die Aufnahme kriegsverletzter und medizinisch behandlungsbedürftiger Zivilist*innen aus dem Gaza-Streifen ab.

Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen, die vom Entscheidungsstopp des BAMF betroffen sind und bereits mehr als drei Monate auf eine Entscheidung warten, raten die Flüchtlingsräte zur Erhebung einer Untätigkeitsklage, um ihren Schutzanspruch durchzusetzen.

Am 12.02.2024 hat auch der Nationale Asylgerichtshof in Frankreich seine Entscheidung in der Rechtssache Nr. 22054816[5] veröffentlicht und einen subsidiären Schutzstatus festgestellt, da im Gazastreifen eine Situation willkürlicher Gewalt von außergewöhnlicher Intensität herrsche, in der Zivilist*innen allein durch ihre Anwesenheit auf dem Gebiet des Gazastreifens in Lebensgefahr schweben. In Griechenland wird geflüchteten Menschen aus Palästina in der überwiegenden Zahl der Fälle ein Flüchtlingsstatus zuerkannt[6](98,6 % Anerkennungsquote).

Angesicht der ebenfalls zunehmenden Übergriffe auf Palästinenser*innen in der Westbank[7] sowie deren anhaltender Vertreibung fordern die Landesflüchtlingsräte das BAMF auf, auch für diese Gruppe einen subsidiären Schutzstatus anzuerkennen.

In Deutschland werden Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen und der Westbank als staatenlos angesehen, da Palästina als Staat nicht anerkannt wird. Eine Schutzgewährung wurde bisher in den meisten Fällen verweigert. Trotzdem konnte in der Abschiebungsandrohung die Zielstaatsbestimmung „Palästinensische Autonomiegebiete“ verwendet werden (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14.12.2017, Aktenzeichen 8 LC 99/17). Nur in Einzelfällen gelang es palästinensischen Geflüchteten, gegen das BAMF vor den Verwaltungsgericht einen Schutzanspruch durchzusetzen (siehe etwa Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil v. 07.06.2023, Az.: 3 A 3611/21).

Da ihre Abschiebung faktisch in aller Regel nicht möglich ist, sind abgelehnte palästinensische Geflüchtete oft jahrelang in nur jeweils kurz befristeten Kettenduldungen und somit von vielen Einschränkungen und Diskriminierung u.a. bei Sprachförderung, Beschäftigung oder Ausbildung und Wohnsitzwahl betroffen. Auch ihnen muss mit Blick auf die seit Monaten herrschende Misere in ihrer Heimat ein Schutzstatus und eine sichere Bleibeperspektive gewährt werden.

Zudem fordern die unterzeichnenden Flüchtlingsräte, dass allen Palästinenser*innen, die sich mit einem Besuchs- oder Ausbildungsvisum[8] in Deutschland aufhalten, nach dessen Ablauf ein visumsfreier Aufenthalt ermöglicht wird, da ihnen eine Rückkehr auf unabsehbare Zeit unmöglich ist. Die Landesflüchtlingsräte begrüßen, dass eine solche Übergangsverordnung bereits für israelische Staatsangehörige besteht[9],hier dürfen aber keine doppelten Standards gelten.

Wir wiederholen mit Nachdruck die Forderung nach einem Aufnahmeprogramm für Familienangehörige und Gewaltopfer[10]und danach, dass Deutschland sich für die Ermöglichung der Ausreise aus dem Gazastreifen einsetzt.

weitere Informationen:

Carolin Mohrs, Tel. 0511 – 98246034
Karim Alwasiti, Tel. 0511 – 98246032

[1] https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE230060318/part/L

[2]https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2024-02-21-humanitaere-katastrophe-gaza-hilfsorganisationen-fordern

[3] https://www.ochaopt.org/

[4]https://www.frsh.de/artikel/verantwortung-uebernehmen-gewaltopfer-aus-gaza-aufnehmen

[5] https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2024/02/Frankreich_Urteil_Gaza.pdf

[6]https://asylumineurope.org/reports/country/greece/statistics/

[7]https://www.ochaopt.org/content/about-4000-palestinians-displaced-west-bank-2023

[8]https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Aus-Gaza-nach-Kiel-Der-Krieg-hat-alles-geaendert,gaza516.html

[9]https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/15/VO.html

[10]https://www.frsh.de/artikel/verantwortung-uebernehmen-gewaltopfer-aus-gaza-aufnehmen

Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina

März 5, 2024

Gaza-Krieg Schluss mit dem Entscheidungsstopp! Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Sachsen fordern Schutz für …

Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina

Gaza-Krieg

Schluss mit dem Entscheidungsstopp!

Die Flüchtlingsräte Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz fordern Schutz für geflüchtete Menschen aus Palästina.

Die unterzeichnenden Landesflüchtlingsräte kritisieren die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), palästinensischen Geflüchteten einen sicheren Schutz in Deutschland vorzuenthalten.

„Obwohl die durch Kriegsgewalt und Versorgungsnot gekennzeichnete Lage palästinensischer Schutzsuchender offensichtlich ist, verweigert das Asyl-Bundesamt (BAMF) eine Schutzgewährung für die Opfer von Krieg und Vertreibung“ beklagt Caroline Mohrs, Referentin beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Es handele sich im Gazastreifen nicht um eine kurzfristige Krise, die sich nach einigen Wochen beruhigen wird. Es wurden bereits über 30.000 Menschen getötet, über 70.000 verletzt und nahezu die gesamte Infrastruktur sowie Wohngebäude zerstört.

„Wir fordern das BAMF auf, den Entscheidungsstopp aufzuheben und Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen zumindest subsidiären Schutz zuzuerkennen“, erklärt Caroline Mohrs.

Das Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (siehe Urteil vom 20.11.2023)[1] und andere Gerichte sprechen Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen seit November 2023 einen subsidiären Schutzstatus zu. Doch ausgerechnet, wenn die Überlebensnot am größten ist, setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylverfahren aus und entscheidet nicht. Das ist angesichts des Krieges und der zahlreichen zivilen Opfer im Gazastreifen unbegreiflich.

Das BAMF will es offenbar nicht besser wissen. Aktuell beruft sich das Amt darauf, dass aufgrund des Krieges die Lage im Gaza-Streifen zu unübersichtlich sei, um die Gefährdung der Schutzsuchenden im Fall einer Rückkehr valide zu bewerten. „Diese Behauptung erscheint angesichts der zugänglichen Berichterstattung internationaler Hilfsorganisationen[2] und der ausführlichen Tagesberichte[3] allein der Vereinten Nationen geradezu absurd“, kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Zahlreiche Personen, deren Verfahren beim BAMF auf Eis gelegt sind und die in Ungewissheit über ihren weiteren Aufenthalt leben, wenden sich an die Flüchtlingsräte in den Bundesländern. Sie haben keine Chance auf Familiennachzug und auch keine Möglichkeit, in Nachbarländer zu reisen, falls Familienmitglieder dorthin entkommen konnten. Das Land Schleswig-Holstein[4]lehnt auf Anfrage unter Verweis auf die Verweigerung des Bundes selbst die Aufnahme kriegsverletzter und medizinisch behandlungsbedürftiger Zivilist*innen aus dem Gaza-Streifen ab.

Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen, die vom Entscheidungsstopp des BAMF betroffen sind und bereits mehr als drei Monate auf eine Entscheidung warten, raten die Flüchtlingsräte zur Erhebung einer Untätigkeitsklage, um ihren Schutzanspruch durchzusetzen.

Am 12.02.2024 hat auch der Nationale Asylgerichtshof in Frankreich seine Entscheidung in der Rechtssache Nr. 22054816[5] veröffentlicht und einen subsidiären Schutzstatus festgestellt, da im Gazastreifen eine Situation willkürlicher Gewalt von außergewöhnlicher Intensität herrsche, in der Zivilist*innen allein durch ihre Anwesenheit auf dem Gebiet des Gazastreifens in Lebensgefahr schweben. In Griechenland wird geflüchteten Menschen aus Palästina in der überwiegenden Zahl der Fälle ein Flüchtlingsstatus zuerkannt[6](98,6 % Anerkennungsquote).

Angesicht der ebenfalls zunehmenden Übergriffe auf Palästinenser*innen in der Westbank[7] sowie deren anhaltender Vertreibung fordern die Landesflüchtlingsräte das BAMF auf, auch für diese Gruppe einen subsidiären Schutzstatus anzuerkennen.

In Deutschland werden Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen und der Westbank als staatenlos angesehen, da Palästina als Staat nicht anerkannt wird. Eine Schutzgewährung wurde bisher in den meisten Fällen verweigert. Trotzdem konnte in der Abschiebungsandrohung die Zielstaatsbestimmung „Palästinensische Autonomiegebiete“ verwendet werden (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14.12.2017, Aktenzeichen 8 LC 99/17). Nur in Einzelfällen gelang es palästinensischen Geflüchteten, gegen das BAMF vor den Verwaltungsgericht einen Schutzanspruch durchzusetzen (siehe etwa Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil v. 07.06.2023, Az.: 3 A 3611/21).

Da ihre Abschiebung faktisch in aller Regel nicht möglich ist, sind abgelehnte palästinensische Geflüchtete oft jahrelang in nur jeweils kurz befristeten Kettenduldungen und somit von vielen Einschränkungen und Diskriminierung u.a. bei Sprachförderung, Beschäftigung oder Ausbildung und Wohnsitzwahl betroffen. Auch ihnen muss mit Blick auf die seit Monaten herrschende Misere in ihrer Heimat ein Schutzstatus und eine sichere Bleibeperspektive gewährt werden.

Zudem fordern die unterzeichnenden Flüchtlingsräte, dass allen Palästinenser*innen, die sich mit einem Besuchs- oder Ausbildungsvisum[8] in Deutschland aufhalten, nach dessen Ablauf ein visumsfreier Aufenthalt ermöglicht wird, da ihnen eine Rückkehr auf unabsehbare Zeit unmöglich ist. Die Landesflüchtlingsräte begrüßen, dass eine solche Übergangsverordnung bereits für israelische Staatsangehörige besteht[9],hier dürfen aber keine doppelten Standards gelten.

Wir wiederholen mit Nachdruck die Forderung nach einem Aufnahmeprogramm für Familienangehörige und Gewaltopfer[10]und danach, dass Deutschland sich für die Ermöglichung der Ausreise aus dem Gazastreifen einsetzt.

weitere Informationen:

Carolin Mohrs, Tel. 0511 – 98246034
Karim Alwasiti, Tel. 0511 – 98246032

[1] https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE230060318/part/L

[2]https://www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2024-02-21-humanitaere-katastrophe-gaza-hilfsorganisationen-fordern

[3] https://www.ochaopt.org/

[4]https://www.frsh.de/artikel/verantwortung-uebernehmen-gewaltopfer-aus-gaza-aufnehmen

[5] https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2024/02/Frankreich_Urteil_Gaza.pdf

[6]https://asylumineurope.org/reports/country/greece/statistics/

[7]https://www.ochaopt.org/content/about-4000-palestinians-displaced-west-bank-2023

[8]https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Aus-Gaza-nach-Kiel-Der-Krieg-hat-alles-geaendert,gaza516.html

[9]https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/15/VO.html

[10]https://www.frsh.de/artikel/verantwortung-uebernehmen-gewaltopfer-aus-gaza-aufnehmen

Kundgebung vor der CDU-Regionalkonferenz: Keine Abschaffung des Asylrechts!

März 2, 2024

Einen weiteren Beitrag habe ich bereits rebloggt, dieser kommt vom Flüchtlingsrat Niedersachsen … auf alle Fälle lesenswert …

Auf einer Kundgebung vor dem Congresszentrum in Hannover forderten 100 Teilnehmer:innen die CDU auf, ihren Entwurf eines neuen Grundsatzprogramms zu überarbeiten. Für Protest und Empörung sorgt insbesondere die im Programmentwurf festgehaltene Absicht, Asylverfahren in „sichere Drittländer“ auszulagern und eine Asylgewährung in Europa nicht mehr zuzulassen.

Ein breites Bündnis von 46 Organisationenhatte zu dieser Kundgebung aufgerufen. Bereits im Vorfeld der Kundgebung berichtete die taz.

Obwohl mehrere Abgeordnete der CDU in Briefen an den Flüchtlingsrat zuvor angekündigt hatten, sich innerparteilich für einen Fortbestand des Asylrechts einzusetzen, fand auf der Regionalkonferenz leider niemand den Mut, das Anliegen zur Sprache zu bringen. Forderungen nach einer „stringenten Asylpolitik“ mit „Asylzentren in Drittstaaten“ fanden dagegen ebenso großen Beifall wie das neuaufgelegte Bekenntnis zu einer „deutschen Leitkultur“ . Es scheint, als habe die CDU unter Führung ihres Parteivorsitzenden Friedrich Merz fest entschlossen, die Merkel-Ära hinter sich zu lassen und das Asylrecht zu opfern.

Hier dokumentieren wir die Redebeiträge des Flüchtlingsrats Niedersachsen und des kargah e.V..

Kundgebung vor der CDU-Regionalkonferenz: Keine Abschaffung des Asylrechts!

Erneute Kundgebung gegen „Bielefeld steht auf“ am 01.03.

März 1, 2024

Am 01.03.24 findet um 18 Uhr erneut eine Kundgebung gegen die Querdenker von Bielefeld steht auf statt.

Erneute Kundgebung gegen „Bielefeld steht auf“ am 01.03.

Von Biedermännern und Brandstiftern

Februar 29, 2024

Ein Gastbeitrag von Stefan Eilitz Am 28.02.2024 fand die norddeutsche Regionalkonferenz der CDU zur Beratung über ein neues Grundsatzprogramm in …

Von Biedermännern und Brandstiftern

Eine Stellungnahme aus der Piratenpartei Region Hannover … beispielhaft …

Außerdem rebloggt auf https://piraten-holzminden.de

Deutschlands Rüstungsindustrie: Gewerkschaften fordern mehr als Lippenbekenntnisse

Februar 26, 2024

Gewerkschaften kämpfen für echte Unterstützung der Rüstungsbranche. Sie verlangen Investitionen, nicht nur Worte. Ein Appell, der bei Gewerkschaftern…

Deutschlands Rüstungsindustrie: Gewerkschaften fordern mehr als Lippenbekenntnisse

Worum es bei dem Ver­­­fahren um die Cor­­rectiv-Recherche wir­k­­lich geht

Februar 24, 2024

Ein Correctiv-Bericht über ein Treffen von Rechtsextremisten mit Vertreibungsplänen hat Deutschland in Aufregung versetzt. Vor Gericht überbieten …

Worum es bei dem Ver­­­fahren um die Cor­­rectiv-Recherche wir­k­­lich geht