Der Energieausweis ist seit dem 1. Jan. 2009 für alle Wohnimmobilien Pflicht
Wir helfen bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht.
Diese besteht
unabhängig vom Verlangen eines Käufers oder Mieters und ein Verstoß
gegen
diese Verpflichtung kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden.
Ihre zusätzlichen Vorteile:
- bei auch künftig stetig steigenden Energiekosten eine wichtige Orientierungshilfe für Mieter oder Käufer
- für Gebäudeeigentümer bietet der Energieausweis sowohl ein Qualitätszertifikat der Immobilie als auch eine wichtige Entscheidungshilfe für Investitionen zur Verbesserung der Energiebilanz
- nur der bedarfsorientierte Energieausweis bewertet ein Gebäude objektiv und unabhängig vom Nutzerverhalten; dieser garantiert die Vergleichbarkeit der Wohn- oder Geschäftsgebäude; verbrauchsorientierte Bewertungsverfahren sind abhängig vom Nutzerverhalten, somit wenig aussagefähig, werden jedoch oft als billige Alternative angeboten
- nur vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zertifizierte Berater garantieren Unabhängigkeit und Einheitlichkeit der Bewertungsmaßstäbe
- eine mögliche finanzielle Förderung erfolgt nur bei Inanspruchnahme einer Vor-Ort-Beratung zum bedarfsorientierte Energieausweis für Gebäude mit Bauantrag bis 1994