Forensische Begutachtung, psychologische
Beratung und Supervision
Besondere Anliegen sind die Qualitätsförderung im Familienrechtsverfahren durch Weiterbildung der beteiligten Professionen, die Verbesserung der Transparenz in der Kommunikation der Akteure, die Verringerung des Risikos der sekundären Kindeswohlgefährdung infolge befragungs- und untersuchungsbedingter Belastungen und die Aufklärung und Beratung von Eltern zur Förderung des Verständnisses für das, womit sie bei solchen Verfahren rechnen müssen. Weitere Anliegen sind die Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit durch Publikationen, Vorträge und Schulungsprogramme in der Prävention und der Betreuung chronisch Erkrankter.
Aufträge für Gutachten in Familienrechtsverfahren
zur elterliche Sorge und Umgang werden nicht mehr übernommen, in begründeten Ausnahmefällen jedoch die Erstellung von fachlichen Expertisen zu bereits erstellten Gutachten.