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Energieausweise & Sanierungsplanung gemäß GEG & DIN 18599

 

Energieausweise für Gebäude

Die Einführung von Energieausweisen ist durch einen Umsetzungsauftrag aus der ersten europäischen Gesamtenergieeffizienzrichtlinie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union – so auch für Deutschland – europarechtlich verbindlich geworden. In Deutschland waren bei Inkrafttreten der Richtlinie (2006) bereits seit 1995 Energiebedarfsausweise für Neubauten eingeführt, für Bestandsgebäude gab es dagegen bis 2006 nur freiwillige Konzepte. Daneben blickte man auf eine lange Tradition der "Heizkostenerfassung" zurück, die als Grundlage für die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen geeignet schien. Die Energieausweispflicht entsprechend der Richtlinie wurde mit der Energieeinsparverordnung 2007 eingeführt und mehrfach fortgeschrieben. Die Regelungen finden sich jetzt in Teil 5 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Vor diesem Hintergrund gab es bei der Einführung von Energieausweisen 2007 die Entscheidung für ein so genanntes "duales System", das ein Nebeneinander von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorsieht. Mit diesem Kompromiss wollte man einerseits einer gebotenen, möglichst guten Beschreibung des energetischen Gebäudezustandes sowie andererseits einem vertretbaren finanziellen administrativen Aufwand gerecht werden. Mit dem GEG wurden zwar einzelne Vorschriften fortentwickelt, am Grundsatz jedoch nichts geändert.

 

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