Herzlich Willkommen auf den Seiten der

Verwaltungsgemeinschaft

Riechheimer Berg

die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.

  • Alkersleben

    Alkersleben

  • Bösleben-Wüllersleben

    Bösleben-Wüllersleben

  • Dornheim

    Dornheim

  • Elleben

    Elleben

  • Elxleben

    Elxleben

  • Osthausen

    Osthausen

  • Witzleben

    Witzleben

    Aktuelles
    • Sitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen

      Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen findet am Donnerstag, dem 07. Mai 2024, um 19:30 Uhr, in Osthausen, Versammlungsraum der Gemeinde, statt.  

    • Kommunalwahl Beantragung Briefwahl

      Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen in den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben am 26.05.2024, können Wahlscheine auch online über das Internet beantragt werden.

      Wählen Sie bitte hierzu den entsprechenden Link aus:  

      Briefwahl Alkersleben

      Briefwahl Bösleben, Wüllersleben

      Briefwahl Dornheim

      Briefwahl Elleben, Gügleben, Riechheim

      Briefwahl Elxleben

      Briefwahl Osthausen, Wülfershausen

      Briefwahl Witzleben, Achelstädt, Ellichleben

       

    • Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" Mittelthüringen

      Offene Fragen der Gemeinde Witzleben OT Ellichleben zu Ausweisung des Gebietes W26 als Vorranggebiet

    • Aktuelle Hebesätze der Gemeinden

      Gemeinde Alkersleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  300 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 450 v.H.

      Gemeinde Bösleben-Wüllersleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  350 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Dornheim

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Elleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 500 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Elxleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  320 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  400 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H.

      Gemeinde Witzleben

      Grundsteuer A  Land- und forstwirtschaftliche Betriebe:  330 v.H.

      Grundsteuer B  Grundstücke: 400 v.H.

      Gewerbesteuer: 400 v.H. 

       

       

    • Entscheidungsgrundlage für die Bildung einer Landgemeinde

      In der nachstehenden Präsentation erfahren Sie viel über die Aktivitäten und die finanzielle Situation der Gemeinden der VG Riechheimer Berg, erhalten Erläuterungen wie sich eine Zusammenlegung der Gemeinden auswirkt und bekommen Hinweise auf die noch zu treffenden Entscheidungen.

      Bei Rückfragen wenden Sie sich an Rudolf Neubig, Gemeinschaftsvorsitzender, Tel. 036200 / 62411.

    Am Flugplatz 10
    99310 Osthausen-Wülfershausen
    Telefon: 036200/6240
    Fax: 036200/62444
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
    • Montag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
    • Dienstag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 18.00 Uhr
    • Mittwoch:
      geschlossen
    • Donnerstag:
      09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
    • Freitag:
      09.00 - 12.00 Uhr
    Zahlreiche Projekte in unseren Mitgliedsgemeinden werden mit Fördermitteln finanziert und/oder co-finanziert. Erhalten Sie HIER eine Übersicht dieser Projekte.