die Ihnen einen Überblick über deren Mitgliedgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben sowie die Verwaltung und die Kindertageseinrichtungen geben.
Alkersleben
Bösleben-Wüllersleben
Dornheim
Elleben
Elxleben
Osthausen
Witzleben
Aktuelles
Sitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Osthausen-Wülfershausen findet am Donnerstag, dem 07. Mai 2024, um 19:30 Uhr, in Osthausen, Versammlungsraum der Gemeinde, statt.
Kommunalwahl Beantragung Briefwahl
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen in den Gemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Osthausen-Wülfershausen und Witzleben am 26.05.2024, können Wahlscheine auch online über das Internet beantragt werden.
Wählen Sie bitte hierzu den entsprechenden Link aus:
Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie" Mittelthüringen
Offene Fragen der Gemeinde Witzleben OT Ellichleben zu Ausweisung des Gebietes W26 als Vorranggebiet
Aktuelle Hebesätze der Gemeinden
Gemeinde Alkersleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 300 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 450 v.H.
Gemeinde Bösleben-Wüllersleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 350 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Dornheim
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 400 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Elleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 400 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 500 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Elxleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 320 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Osthausen-Wülfershausen
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 400 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Gemeinde Witzleben
Grundsteuer A Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 330 v.H.
Grundsteuer B Grundstücke: 400 v.H.
Gewerbesteuer: 400 v.H.
Entscheidungsgrundlage für die Bildung einer Landgemeinde
In der nachstehenden Präsentation erfahren Sie viel über die Aktivitäten und die finanzielle Situation der Gemeinden der VG Riechheimer Berg, erhalten Erläuterungen wie sich eine Zusammenlegung der Gemeinden auswirkt und bekommen Hinweise auf die noch zu treffenden Entscheidungen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Rudolf Neubig, Gemeinschaftsvorsitzender, Tel. 036200 / 62411.
Am Flugplatz 10 99310 Osthausen-Wülfershausen Telefon: 036200/6240 Fax: 036200/62444 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zahlreiche Projekte in unseren Mitgliedsgemeinden werden mit Fördermitteln finanziert und/oder co-finanziert. Erhalten Sie HIEReine Übersicht dieser Projekte.