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Flächenrecycling befasst sich mit der Wiedereingliederung nicht mehr genutzter Flächen in den Wirtschaftskreislauf. Zur Vorbereitung auf die neue Nutzung wird hierbei:

1. technisch die Fläche aufbereitet (Rückbau von Anlagen und Gebäuden, Baugrundaufbereitung, Sicherung oder Dekontamination von Altlasten usw.)

2. rechtlich für die Fläche neues Baurecht geschaffen (z. B. Bebauungsplan),

3. wirtschaftlich das Potential der Fläche und die Nutzungsvorstellung des Investors aneinander angeglichen.

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Zielsetzung des Flächenrecycling ist es, den volkswirtschaftlichen Schaden zu reduzieren, den eine nicht genutzte, brachliegende Fläche verursacht, da der Besitzer der Brachfläche sich nicht an den laufenden Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur (Gas, Wasser, Abwasser, Straße usw.) beteiligt. Diese Kosten werden auf die Besitzer der umliegenden Grundstücke verteilt. Gleichzeitig senkt das Flächenrecycling die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich von Siedlungen, es minimiert das „Bauen auf der grünen Wiese“ im Sinne der Nachhaltigkeit. Es ist damit ein wichtiges Instrument der Stadtplanung und des Stadtumbaus.

Die grundstücksbezogenen Aufwendungen zur Baureifmachung eines Grundstücks stellen einen wesentlichen Anteil an der Gesamtkalkulation einer Immobiliennutzung dar. [1]

Es gibt viele gute Gründe für ein Flächenrecyling (Definition siehe Was ist Flächenrecycling?). Aber eigentlich sind es nur drei Hauptgründe, die für ein Flächenrecyling sprechen:

1. Reduktion des Flächenverbrauchs

Auch die Fläche dh. unser Boden ist nur ein begrenzt verfügbares Gut.

Im Durchschnitt der letzten drei Jahre wurden in Österreich pro Tag 11,5 ha an Flächen neu in Anspruch genommen. Gemäß Regierungsprogramm 2020 – 2024 soll die Flächeninanspruchnahme so gering wie möglich gehalten werden und der jährliche Zuwachs bis 2030 auf 2,5 ha pro Tag bzw. 9 km² pro Jahr sinken [2].

Zahlreiche negative ökologische und ökonomische Effekte entstehen nämlich durch Bodenversiegelung und Flächenverbrauch [3]:

  • Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche und damit einhergehend verstärkte Lebensmittelimporte
  • Verlust der biologischen Funktionen des Bodens, wie die Speicherung von CO2
  • Belastung der Gemeindebudgets für die Errichtung und Wartung von Siedlungs- und Verkehrsflächen
  • Erhöhtes Verkehrsaufkommen vorallem durch den Individualverkehr mit PKW
  • Gefährdung der biologischen Vielfalt  durch mangelnde Flächen für Fauna und Flora
  • Erhöhtes Hochwasserrisiko durch geringere Speicherung von Niederschlägen
  • Verlust der Staubbindung 
  • Hitzeeffekte bei asphaltierten und betonierten Flächen

2. Die Smarte Stadt / Das Smarte Dorf

Die Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Das Lebensmittelgeschäft ums Eck. Der Strom aus der Steckdose vom nahe gelegenen Biomasseheizkraftwerk. Und der Radweg für die Ausfahrt am Wochenende fast vor der Haustür. Klingt gut?

[…] Typisch für diese Strukturen sind kurze Wege. Wohnen, Arbeiten, Einkaufen, Lernen, Freizeit und Erholung können in der Nähe erledigt werden, Flächen sind gut genutzt. […] Regionalentwicklung, Energiewende und Klimaschutz unter einen Hut zu bringen, erfordert viel Planung und Kommunikation, um Nutzungskonflikte und negative Umweltfolgen zu vermeiden [4].

Die smarte Stadt, das smarte Dorf muß sich entwickeln. Oft am einfachsten geht das in Neubaugebieten, die aber innerörtlich oft nur im Rahmen eines Flächenrecyclingprojekts kurzfristig umsetzbar sind, während sie im Bestand viele Jahre in Anspruch nehmen.

3. Goldstandards in der Immobilienprojektentwicklung

Immer mehr Immobilienprojekte sind ökologisch nachhaltig ausgerichtet oder auch aus nachhaltigen Investments finanziert. Meist werden solche Projekte auch mit entsprechenden Standards (ÖGNI, DGNB, klimaaktiv,…) zertifiziert.

Die Durchführung eines solchen nachhaltigen und (meist) zertifizierten Projekts ist eigentlich nur noch auf entsprechenden wiedergenutzten Brachflächen möglich, da sonst der Ressourcenverbrauch für eine neu verbaute Fläche bereits viel zu negativ zu Buche schlägt.

Das Ziel ist klar:

Es braucht eine nachhaltige Trendwende im Flächenverbrauch und beschleunigte Wiedereingliederung gewerblich und industriell vorgenutzter Liegenschaften in den Wirtschaftskreislauf.

Auch wenn für die Nutzung derartiger Flächen viele gute Gründe sprechen (Nutzung vorhandener Infrastruktur, häufig zentrale Lage, etc.), so reicht in der Praxis oft schon der bloße Verdacht möglicher Kontaminationen als unkalkulierbare Belastung aus, um eine erfolgreiche Nachnutzung zu verhindern.

Erfahrungen zeigen aber, dass dieser Aspekt von Liegenschaftseigentümern, Investoren und potentiellen Erwerbern oft überbewertet wird [5].

Wir konnten schon in vielen Projekten zeigen, dass die Risken einer Brachfläche beherrschbar und kalkulierbar sind, wenn frühzeitig in einem alle Stakeholder (Liegenschaftseigentümer, Behörden, Gemeinde, Investor, ev. auch Anrainer) umfassenden Planungsprozess eine Entwicklung der Fläche vorangetrieben wird. Dies wird in einem sogenannten Entwicklungskonzept fixiert.

Dabei sind natürlich dann zusätzliche Untersuchungen in Abhängigkeit der unterschiedlichen Planungsvarianten erforderlich. Aber glauben Sie uns, am Ende zahlt es sich aus!

Derzeit bestehen verschiedene Fördertöpfe für die Wiederinwertsetzung von Brachflächen.

Bereits sehr gut eingespielt und etabliert ist die Förderung zur Sanierung von Altlasten. Darauf sei an dieser Stelle aber nicht im Detail eingegangen. Wir beraten Sie aber auch dazu sehr gern.

 

Seit 20.04.2022 ist nun eine eigene Brachflächenrecyclingförderung in Kraft..

 

Es werden im Rahmen des Flächenrecyclings zukünftig die Erstellung von Entwicklungskonzepten sowie Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz von Brachflächen gefördert.

 

Neben den Grundstückseigentümern kann die Förderung auch von Gemeinden und Gemeindeverbänden beantragt werden.

Für das Flächenrecycling wird im Zeitraum 2022–2024 ein Fördervolumen von acht Millionen Euro bereitgestellt. Die Förderung ist als „De-Minimis-Förderung“ konzipiert und beträgt:

 

  • für Entwicklungskonzepte bis zu 75 % der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 60.000 Euro Förderungsbarwert,
  • für Untersuchungen (des Untergrunds oder der Bausubstanz) ebenfalls bis zu 75 % der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro Förderungsbarwert, und
  • für Vorbereitungsmaßnahmen des standortbedingten Mehraufwands (zB. geotechnische Zusatzmaßnahmen) bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000 Euro Förderungsbarwert.

Wir helfen Ihnen sehr gerne bei der Erstellung Ihres Förderantrags

Mit den richtigen Förderinstrumenten sollte Ihrem Projekt nichts mehr im Weg stehen!

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Herr DI Philippe Brandner 0732-997004-11 oder p.brandner@blpgeo.at