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Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen/wechseln?

Zum Ablauf des Versicherungsjahres
Das Versicherungsjahr ist in den meisten Fällen identisch mit dem Kalenderjahr (Ausnahmen: Verträge mit unterjähriger Laufzeit). Der Vertrag kann also zum Jahresende gekündigt werden. Die Frist beträgt einen Monat - daraus ergibt sich der Stichtag 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung der Versicherung vorliegen.
Bei einer Beitragserhöhung
Auch wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ist eine Kündigung möglich. Grund für die Beitragserhöhung kann zum Beispiel eine Tarifänderung oder eine Umstufung bei der Typklasse oder Regionalklasse (nicht bei einem Umzug!) sein. Die Kündigung muss mit Zugang der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung innerhalb eines Monats erfolgen. Nicht gekündigt werden kann allerdings, wenn sich die Beitragserhöhung als Folge eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (nach einem Schaden) ergibt.
Nach einem Schaden
Die Kfz-Versicherung kann auch nach einem Schaden gekündigt werden. Die Frist für die Kündigung beträgt auch hier einen Monat. Entscheidend für den Beginn der Frist ist der Termin, zu dem die Versicherung den Versicherten über die Schadensregulierung informiert (Schaden wird übernommen/nicht übernommen, Schuldfrage soll vor Gericht geklärt werden).
Beim Fahrzeugwechsel
Wer sein altes Auto verkauft und sich ein neues kauft, kann für das neue Auto eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Die Versicherung ist nicht von einem Fahrzeug auf das andere übertragbar! Sie erlischt auch nicht automatisch mit dem Verkauf eines Fahrzeugs, sondern geht auf den Käufer über (ohne den Schadenfreiheitsrabatt). Der Käufer kann die Versicherung einfach beibehalten oder innerhalb eines Monats nach dem Kauf eine neue Versicherung abschließen. Erst, wenn auf das Fahrzeug eine neue Versicherung abgeschlossen wird, erlischt der alte Versicherungsvertrag.

Checkliste Kfz-Versicherungswechsel

Kündigungsfristen prüfen
Bei den meisten Verträgen beginnt ein neues Versicherungsjahr mit dem 1. Januar – das heißt: Die Kündigung muss bis zum 30. November erfolgen. Es gibt aber auch unterjährige Verträge mit anderen Kündigungsfristen. Bei Beitragserhöhungen gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen mit Erhalt der Benachrichtigung.
Tarife vergleichen
Am einfachsten lassen sich Versicherungstarife mit einem Tarifrechner wie dem von Verivox (Hinweis der Redaktion: Verivox ist Kooperationspartner von autobild.de) überprüfen. Der Kfz-Rechner ermittelt für Sie in wenigen Schritten Ihre persönlich günstigsten Versicherungsofferten in Haftpflicht und Kasko. Und das inklusive einer ausführlichen Beschreibung der gebotenen Tarifmerkmale und Leistungen, sodass Sie beides vor einem Abschluss bewerten können.
Neuen Vertrag abschließen
Vor der Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung sollte bereits ein konkretes Angebot einer anderen Versicherung vorliegen beziehungsweise der neue Vertrag unter Dach und Fach sein. Grund: Bei der Haftpflicht dürfen die Versicherer keinen Kunden ablehnen, bei Teil- und Vollkasko dagegen schon. Laufzeitüberschneidungen der Policen sind außerdem teuer.
Alten Vertrag kündigen
In den AGBs der Versicherungsgesellschaft steht, ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss (Brief) oder, ob sie auch in Textform möglich ist (Fax, E-Mail). Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein. Kommt es zu Unstimmigkeiten, kann man so nachweisen, dass das Schreiben bei der Versicherung angekommen ist. Wichtig: Für die Einhaltung der Frist zählt das Eingangsdatum bei der Versicherung, nicht der Poststempel. (Weitere Infos zum Kfz-Versicherungswechsel)

So funktionieren Kfz-Versicherungs-Rechner

Schritt 1: Eingabe des Fahrzeugs – entweder per Hersteller- und Typschlüsselnummer (HSN/TSN) oder per Modellsuche. Halten Sie am besten Ihre(n) Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein bereit.
Schritt 2: Hier werden vom Kfz-Versicherungs-Rechner zahlreiche persönliche Angaben abgefragt. Zum Beispiel zum Fahrzeughalter bzw. zu weiteren Fahrern des Wagens, zur voraussichtlichen Kilometerzahl im Jahr, zum Schadenfreiheitsrabatt und einiges mehr. Nehmen Sie sich die Zeit, alle Angaben wahrheitsgemäß zu beantworten, denn nur so können Sie die tatsächlichen Kosten für Ihre Autoversicherung berechnen. Auch Fragen zu bestimmten Arbeitgebern haben ihren Sinn, denn oft sind damit Rabatte verbunden. Name und Anschrift müssen Sie nicht angeben. Erst wenn Sie im Anschluss online einen Vertrag abschließen oder sich Unterlagen unverbindlich per E-Mail zusenden lassen möchten, geben Sie Ihren Namen an.
Schritt 3: Hier geht es um den gewünschten Versicherungsschutz, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko sowie die Selbstbehalte.
Schritt 4: Die Eingabe aller Daten dauert weniger als zehn Minuten. Auf Knopfdruck vergleicht der Rechner jetzt alle Versicherungstarife, die in seiner Datenbank vorliegen. Alle Angebote werden nach Preis sortiert angezeigt. Über Filterfunktionen können einzelne Tarife miteinander verglichen werden. Hat man ein passendes Angebot gefunden, besteht die Möglichkeit, direkt über den Versicherungs-Rechner einen Abschluss zu beantragen. Einige Vergleichsrechner bieten als Service sogar an, die Kündigung des alten Vertrags in die Wege zu leiten.

Die Nutzung von Kfz-Versicherungs-Rechnern ist in der Regel kostenlos – Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 finanzieren ihren Service dadurch, dass sie bei einem Abschluss, der über ihren Rechner erfolgt ist, von den Versicherungen eine Provision erhalten. Sie fungieren also quasi als Makler.

Kfz-Versicherung kündigen – so geht es richtig

Wie sollte das Kündigungsschreiben formuliert sein?
Die Betreff-Zeile sollte "Kündigung der Kfz-Versicherung" lauten. Darunter sollten die Nummer des Versicherungsscheins und das amtliche Kfz-Kennzeichen angegeben werden. Wichtig ist auch die Angabe des Kündigungsgrundes – zum Beispiel "fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres", "Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung" oder "Sonderkündigungsrecht wegen Schadenfall". Bitten Sie zudem immer um eine Bestätigung der Kündigung. Datum und Unterschrift nicht vergessen!
Kann die Kündigung der Kfz-Versicherung auch per E-Mail oder Fax erfolgen?
Beachten Sie dazu die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Versicherungsgesellschaft. Dort steht, ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss (Brief) oder auch in Textform möglich ist (Fax, E-Mail). Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein. Kommt es zu Unstimmigkeiten, kann man so problemlos nachweisen, dass das Schreiben bei der Versicherung angekommen ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für die Einhaltung der Kündigungsfrist das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend ist, nicht der Poststempel auf dem Brief. Schicken Sie das Schreiben besser schon etwa vier Tage vor Ablauf der Frist ab (gegebenenfalls auch Sonn- und Feiertage beachten). (Mehr zum Thema Kfz-Versicherung kündigen)

Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko – das sind die Unterschiede

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Fahrzeughalter muss sie abschließen. Sie deckt Ansprüche Dritter ab und greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Werden also bei einem Unfall Personen verletzt, dann übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers die Kosten, die sich für die Geschädigten ergeben. Das können Heilungskosten sein, Schmerzensgeld oder Ersatz für einen Verdienstausfall. Neben den Kosten für Personenschäden werden auch Reparaturkosten an den Fahrzeugen der Unfallopfer von der Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers übernommen, ebenso wie Abschleppkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall bzw. Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder Ersatz für die Wertminderung.
Im Gegensatz zur Haftpflicht ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie kommt für Sachschäden am Fahrzeug des Versicherten auf. Die Teilkasko sichert gegen Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ab. Außerdem gegen Diebstahl des Autos oder seiner Teile. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahrzeug durch Kollision (mit Fahrerflucht) oder Eigenverschulden. Zudem Schäden durch Dritte, die den Schaden nicht selbst bezahlen können oder nicht versichert sind. Darüber hinaus greift die Vollkasko, wenn das Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt wird.

Vollkasko oder Teilkasko? Was lohnt sich wann?

Tendenziell ist die Vollkasko bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis, insbesondere bei Neufahrzeugen, zu empfehlen. Bei älteren Fahrzeugen hängt das vom Bedarf und dem finanziellen Spielraum des Versicherungsnehmers ab. Unabhängig vom Alter des Fahrzeugs ist jedem Versicherungsnehmer vor der Entscheidung für oder gegen die Vollkasko der Vergleich anzuraten. Denn der Abschluss einer Vollkasko kann gegenüber der Teilkasko durchaus interessant sein. Nämlich dann, wenn man einen günstigen SF-Rabatt in der Vollkasko zur Verfügung hat. In einigen Fällen kann eine Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung. Das hängt damit zusammen, dass sich das Schadensrisiko für die beiden Kaskoversicherungen je nach Fahrzeugtyp und Wohnort deutlich unterscheiden kann. (Mehr zum Thema Vollkasko oder Teilkasko)

Das leistet die Haftpflichtversicherung

Das leistet die Haftpflichtversicherung
Schäden an anderen Fahrzeugen
Personenschäden
Sachschäden
Reparaturkosten
Heilungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden
z.B. Gebäudeschäden
Abschleppkosten
Schmerzensgeld
Gutachterkosten
Verdienstausfall
Nutzungsausfall
Rente oder im Todesfall Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers
Kosten für Mietwagen
Wertminderung
Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

Vollkasko oder Teilkasko - das sind die Leistungen

Vollkasko oder Teilkasko - das sind die Leistungen
Glasschaden
ja
ja
Fahrzeugdiebstahl
ja
ja
Einbruchversuch
ja
ja
Diebstahl / Beschädigung von Zubehör
ja
ja
Hagelschaden / Sturmschaden
ja
ja
Brand
ja
ja
Überschwemmung
ja
ja
Wildschaden
ja
ja
Steinschlag
ja
ja
Marderschaden / Marderbiss
ja
ja
Vandalismus
nein
ja
Unfallschaden am eigenen Auto
nein
ja

Auf diese Leistungen sollten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung achten

1. Die Deckungssumme der Haftpflicht sollte deutlich über der gesetzlich geforderten Mindestsumme liegen (7,5 Millionen Euro bei Personen-, eine Million bei Sachschäden). Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
2. Die Kaskoversicherung sollte auch bei Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, greifen. So besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Kunde etwa abgelenkt vom CD-Wechsel eine rote Ampel überfährt und so einen Unfall verursacht. Der Kfz-Versicherer zahlt dann den Schaden in voller Höhe.
3. Bei Neuwagen ist wegen des hohen Wertverlusts eine Neuwertentschädigung ein wichtiges Tarifmerkmal. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird der Neupreis des Fahrzeugs unabhängig vom Zeitwert erstattet – je nach Tarif noch bis zu zwei Jahre nach Zulassung.
4. Eine Mallorca-Police kann sehr nützlich sein. Sie greift bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland. Die Deckungssummen der Versicherungen im Ausland sind oft sehr niedrig – die Mallorca-Police gleicht bei Schäden zu geringe Deckungssummen aus.
5. Wildschadenklausel: Bei leistungsschwachen Tarifen gelten nur Kollisionen mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz als versichert. Leistungsstarke Tarife haben die Klausel auf Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen bzw. mit allen Tieren erweitert.
6. Marderbiss: Sie sind nicht nur in ländlichen Regionen ein Risiko. Bei Einschluss von Marderschäden zahlt die Versicherung in der Regel nur für Schäden, die direkt durch den Biss entstanden sind. Folgeschäden werden je nach Tarif bis zu einer bestimmten Summe erstattet.
7. Der ADAC empfiehlt, bei Neu- und Leasingfahrzeugen keinen Kaskoschutz mit Werkstattbindung abzuschließen. Denn beim Leasing und auch für Kulanzleistungen wird vom Hersteller oft der Besuch einer Vertragswerkstatt verlangt.

Kfz-Versicherung: Kosten – wie viel kostet die Versicherung für ein Auto?

Bei der Kfz-Versicherung wird die Beitragshöhe aus vielen Kriterien ermittelt. Eine Rolle spielt etwa die Typklasse des Autos: Jeder Fahrzeugtyp wird von der Versicherungswirtschaft in Typklassen eingeteilt. Die Typklasse steht gewissermaßen für das Schadensrisiko. Für Fahrzeuge aus einer hohen Typklasse fallen daher höhere Kosten an. Typklassen gibt es sowohl für die Haftpflicht als auch für Vollkasko und Teilkasko. Ähnlich wie die Typklasse drückt die Regionalklasse das Schadensrisiko in einer bestimmten Region aus. Aus diesem Grund ist die Autoversicherung im Süden Deutschlands wegen potenziell häufigerer Unfälle auf verschneiten Straßen zum Beispiel teurer als in anderen Regionen.
Ein wichtiger Faktor ist auch der Fahrer selbst: Fährt er schon lange unfallfrei, wird er von der Versicherung in eine hohe Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) eingestuft. Das bedeutet, ihm wird ein hoher Rabatt gewährt. Wird das Fahrzeug von mehreren Fahrern genutzt? Das hat genauso wie die jährliche Fahrleistung Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann der Versicherte in der Regel selbst wählen. Je niedriger sie ist, desto höher der Versicherungsbeitrag. Auch die Art der Unterbringung beeinflusst die Kosten. Steht das Auto für jeden zugänglich an der Straße, fällt der Beitrag höher aus als bei einer Unterbringung in der privaten Garage. Darüber hinaus werden weitere Rabatte gewährt. Zum Beispiel für Familien mit Kindern unter 14 Jahren – Eltern mit Kindern fahren nämlich nachweislich vorsichtiger. Sonderkonditionen kann es dazu geben, wenn der Fahrzeughalter Mitglied in einem Automobilclub ist oder für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (Beispiel: Beamten-Tarif).

Diese Faktoren haben einen Einfluss auf die Beitragshöhe

Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein Index für die Anzahl der schadenfreien Jahre eines Versicherungsnehmers. Abhängig von den Schadenfreiheitsklassen wird ein bestimmter Rabatt (Schadenfreiheitsrabatt) auf den Versicherungsbeitrag gewährt. Die SF-Klassen reichen bei den meisten Versicherungen von 0 (Fahranfänger) bis 35 (35 Jahre ohne Schaden). Schadenfreiheitsklassen und einen entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Haftpflicht- und in der Vollkasko-, nicht in der Teilkaskoversicherung.
Typklasse
Jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeugtyp wird von den Versicherungen eine Typklasse zugeordnet, abhängig von der jährlichen Schaden- und Unfallbilanz. Je ungünstiger (höher) die Typklasse, desto höher der Versicherungsbeitrag. In der Haftpflicht gibt es 16 Klassen, in der Teilkasko 24 und in der Vollkasko 25.
Regionalklasse
Die Regionalklasse steht für das Schadensrisiko einer bestimmten Region. In Süddeutschland (hohe Regionalklassen) ist die Autoversicherung beispielsweise teurer als in anderen Regionen, weil dort im Winter auf verschneiten Straßen potenziell mehr Unfälle passieren. Ähnliches gilt für Großstädte im Vergleich zu kleinen Dörfern.
Selbstbeteiligung
Bei Teilkasko und Vollkasko kann der Versicherungsnehmer in der Regel bei Vertragsabschluss die Höhe seiner Selbstbeteiligung am Schaden bestimmen. Je niedriger die Selbstbeteiligung ist, umso teurer wird der Versicherungsbeitrag.
Jährliche Fahrleistung
Je mehr Kilometer ein Fahrzeug pro Jahr bewegt wird, desto größer ist das Risiko eines Schadens. Vielfahrer müssen also mit höheren Versicherungsprämien rechnen. Bleiben Sie bei der Angabe der Fahrleistung aber bei der Wahrheit, sonst drohen Vertragsstrafen. Einige Kfz-Versicherer fragen auch jährlich den Kilometerstand ab und errechnen selbst die Fahrleistung.
Fahrzeugnutzer
Wie viele Fahrer nutzen das Auto? Und wie erfahren sind sie hinter dem Lenkrad? Hier gilt die Faustregel: Je mehr und je jünger, desto teurer. Vor allem bei jungen, unerfahrenen Lenkern gehen die Versicherer von einem höheren Unfallrisiko aus und verlangen höhere Beiträge.
Unterbringung
Die Unterbringung des Fahrzeugs hat ebenfalls Einfluss auf das Schadensrisiko und damit auf die Kosten für die Versicherung. Steht das Auto für jeden zugänglich an der Straße, muss der Versicherungsnehmer tiefer in die Tasche greifen, als wenn der Wagen in der Garage steht.

Die wichtigsten Spar-Tipps

Rabatte überprüfen
Profitieren Sie bereits von allen Rabatten, die Sie bekommen könnten? Viele Versicherte wissen nicht, dass es etwa für bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Beamte) Rabatte gibt. Auch für Familien gibt es oftmals Rabatte – oder wenn der Versicherte über Wohneigentum verfügt. Mit einem Vergleichsrechner lässt sich schnell überprüfen, ob man sich noch Rabatte entgehen lässt – dort werden nämlich alle dafür relevanten Kriterien wie Berufsgruppe, Familienstand etc. abgefragt und beim Tarifvergleich berücksichtigt.
Jährliche Zahlweise wählen
Wählen Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung immer die jährliche Zahlweise. Halbjährliche, vierteljährliche oder sogar monatliche Zahlungen sind zwar bei vielen Gesellschaften auch möglich, werden aber mit teilweise hohen Aufschlägen belegt. Wenn Sie beim Kfz-Versicherungsvergleich eine monatliche Zahlungsweise auswählen, schränken Sie die Auswahl der Ergebnisse außerdem deutlich ein. Denn bei vielen Tarifen – oftmals die günstigen – ist eine monatliche Zahlungsweise nicht möglich.
Kilometer und Anzahl der Fahrer überprüfen
Prüfen Sie alle Angaben, die sich auf die Höhe der Beiträge auswirken, regelmäßig auf Aktualität. Fahren Sie tatsächlich so viele Kilometer im Jahr, wie im Vertrag steht? Wenn nicht, die Kilometerleistung anpassen. Mit Glück geht es dann in die sparsamere Kilometerklasse. Auch der Fahrerkreis sollte immer wieder überprüft werden – je mehr Fahrer das versicherte Auto benutzen, desto teurer wird die Versicherung. Besonders teuer wird es, wenn sich Fahranfänger unter den Fahrern befinden.
Garagenstellplatz
Fahrzeuge, die in einer Garage parken, erleiden weniger Schäden. Weder Marderbiss noch Vandalismus kommt annähernd so häufig vor wie bei für jeden öffentlich zugänglich abgestellten Autos. Deshalb können Besitzer vom Garagenrabatt profitieren, wenn eine solche vorhanden ist. Die Höhe des Rabatts unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer, liegt etwa zwischen einem und rund fünf Prozent. Auch aus diesem Rabatt ergibt sich aber eine Verpflichtung, das Fahrzeug muss die meiste Zeit (vor allem nachts) auf dem angegebenen Stellplatz geparkt sein.
Kasko-Schutz überprüfen
Wer von Vollkasko auf Teilkasko umsteigt, spart am meisten. Oft sind es auf einen Schlag 50 Prozent des Beitrags und mehr. Aber, Achtung: Schäden aus eigener Schuld sowie durch Vandalismus sind dann nicht mehr gedeckt. Auf die Vollkasko verzichten sollte man eigentlich nur, wenn der Restwert des Autos sehr gering ist.
Selbstbeteiligung erhöhen
Wer die Vollkasko nicht gleich ganz streichen will, kann auch seine Selbstbeteiligung erhöhen. Das spart, und gleichzeitig bleibt das Risiko auf den neu vereinbarten Betrag begrenzt. Allerdings lohnt es sich nicht immer, noch mehr als die häufig gewählten Beträge von 300 Euro (Vollkasko) und 150 Euro (Teilkasko) festzulegen. Denn über diesen Selbstbehalt hinaus wird die Ersparnis beim Versicherungsbeitrag oft nur noch geringfügig größer. Tipp: Rechnen Sie mit einem Versicherungsrechner durch, welche Ersparnis sich bei den verschiedenen Kombinationen der Selbstbeteiligung ergeben.
Auf freie Werkstattwahl verzichten
Wer auf eine freie Werkstattwahl verzichtet, kann beim Versicherungsbeitrag etwa sieben Prozent einsparen. Der Verzicht auf eine freie Werkstattwahl bedeutet, dass Reparaturen von Kasko-Schäden nur von Partnerwerkstätten der Versicherungsgesellschaft durchgeführt werden dürfen. Das muss nicht unbedingt ein Nachteil sein, denn auch die Versicherung hat ein Interesse daran, dass die Werkstätten gute Arbeit leisten. Außerdem sind mit einer Werkstattbindung oftmals zusätzliche Leistungen wie spezielle Garantien auf die Reparatur, Abhol-Services oder die Bereitstellung eines Ersatzwagens verbunden. 
Der wichtigste Nachteil einer Werkstattbindung: Sie können Ihr Fahrzeug womöglich nicht einfach in eine Werkstatt bringen, die unmittelbar in Ihrer Nähe liegt. Auch die Auswahl einer Werkstatt, die sich auf bestimmte Schäden spezialisiert hat, ist bei einer Werkstattbindung schwieriger. Außerdem können Sie Ihr Fahrzeug oftmals nicht zu einer Vertragswerkstatt bringen, denn bei den Partnerwerkstätten der Versicherungen handelt es sich meistens um freie Werkstätten. Gerade Fahrer von Leasing-Fahrzeugen sollten deshalb vorsichtig sein. Denn bei Leasing-Fahrzeugen ist oft der Besuch einer Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers vorgeschrieben. Auch, um bei sonstigen Reparaturen von Kulanzregelungen des Herstellers profitieren zu können, ist es meist erforderlich, dass Sie Ihr Auto immer in eine Vertragswerkstatt gebracht haben.
Zweitwagenregelung nutzen
Viele Versicherer bieten mit einer besonderen Zweitwagenregelung einen günstigeren Satz an, wenn die Police für den Erstwagen einen bestimmten Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat. Statt Schadenfreiheitsklasse 0 gibt es etwa SF-Klasse ½ oder sogar höher. Allerdings können neben einer bestimmten SF-Klasse des Erstwagens auch noch weitere Bedingungen an die Zweitwagenregelung geknüpft sein. Zum Beispiel ein bestimmtes Mindestalter des Fahrers oder eine Begrenzung der jährlichen Fahrleistung. Die Zweitwagenregelung lohnt sich häufig vor allem für Fahranfänger: Statt das Auto selbst mit SF-Klasse 0 versichern zu lassen, kann es beispielsweise als Zweitwagen der Eltern mit SF-Klasse ½ oder günstiger versichert werden.
Gleiche Versicherung wie Eltern
Fahranfänger können bei ihrem ersten eigenen Auto oft kräftig Beitrag sparen, wenn sie es bei der Gesellschaft der Eltern versichern. Voraussetzung: Die Police von Vater oder Mutter weist einen bestimmten SF-Rabatt auf.

Rabattübertragung

Junge Leute können auch eine Police mit SF-Rabatt von einem Verwandten übernehmen, wenn der darauf verzichtet. Von den SF-Klassen einer Police können dabei aber nur so viele Klassen übernommen werden, wie der Policen-Erbe an Jahren Führerscheinbesitz aufweisen kann.

Begleitetes Fahren
Wenn ein Kind mit 17 am begleiteten Fahren teilnimmt, sollten die Eltern einen Versicherer suchen, der das honoriert. Die Versicherungsprämie wird dann trotz des jungen Mitfahrers nur moderat angehoben. In der Haftpflicht beträgt die mögliche Ersparnis zum normalen Fahranfänger-Einstieg rund 20 Prozent, in der Kasko lassen sich je nach konkretem Fall einstellige oder sogar zweistellige Prozente herausholen. Ein Bonbon für alle Fahranfänger, die gleich ein eigenes Auto auf sich anmelden wollen (oder müssen): Diese Option ist und bleibt im Vergleich zu beispielsweise einer Zweitwagenversicherung der Eltern zwar die teuerste, aber man kann durch das begleitete Fahren hier auch ein paar Prozentpunkte sparen: Fast 21 Prozent sind insgesamt möglich.
Fahrsicherheitstraining
Viele Gesellschaften gewähren für das Schadensrisiko reduzierende Lebensumstände des Versicherungsnehmers Rabatte. Ersparnisse für Wenigfahrer und regelmäßige Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel können genauso darunter fallen wie ein Preisnachlass, der für die nachgewiesene Teilnahme an einem anerkannten Fahrsicherheitstraining gewährt wird. Einfach eine Kopie der Teilnahmebestätigung (nicht älter als 3 Jahre) an den Versicherer schicken, fertig. Ab Eingang wird der Preisnachlass normalerweise gewährt, aufgrund der Neuberechnung des Beitrags bekommen Sie einen Nachtrag zum Versicherungsschein zugeschickt. Besonders erfreulich: Ein Fahrsicherheitstraining lohnt sich immer, ob ein Rabatt dabei herausspringt oder nicht.

Rückstufung berechnen

Wenn es mal gekracht hat, kann es sich rechnen, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen. So vermeidet man eine teure Rückstufung in der SF-Klasse und der SF-Rabatt bleibt erhalten. Bei der Ermittlung der günstigeren Variante hilft die Versicherung üblicherweise, sie informiert auch über die dabei einzuhaltenden Fristen.
Auf Neukundentarif umsteigen
Sie wollen Ihre Versicherung nicht wechseln? Dann lassen Sie dennoch Ihre Police nach dem Tarif für Neukunden kalkulieren. Denn oft zahlen die weniger als treue Altkunden. Bei einem Wechsel in einen neuen, günstigeren Tarif beim selben Versicherer müssen aber auch die eventuell abweichenden Leistungen dieses Tarifs beachtet werden.

Kfz-Versicherung: Test 2023/2024 – das sind die günstigsten Tarife im Versicherungsvergleich

Verivox hat im Auftrag von AUTO BILD die günstigsten Anbieter für unterschiedliche Fahrertypen ermittelt. Die Tabellen unten zeigen jeweils die zehn günstigsten Versicherer für die sieben verschiedenen Beispielfälle – außerdem zum Vergleich die Jahresprämie für einen mittleren Tarif und für den teuersten. Die sieben Fahrerprofile wurden so ausgewählt, dass sie mit einem Großteil tatsächlicher Nutzerprofile des Vergleichportals übereinstimmen, also realistische Fahrerbedingungen abbilden. Um leistungsschwache Tarife, die oft besonders günstig sind, von vornherein auszuschließen, wurden zudem verschiedene Leistungskriterien festgelegt, die im Tarif enthalten sein mussten(siehe "So haben wir getestet").

Fallbeispiel 1: Studentin*

Fallbeispiel 1: Studentin*
BGV Badische Versicherungen Basis
       573,97 €
AdmiralDirekt Komfort
       608,53 €
BGV Badische Versicherungen Klassik
       633,80 €
AdmiralDirekt Premium
       638,96 €
Allianz Direct
       665,59 €
Europa-go Komfort
       682,52 €
Allianz Direct Plus
       685,44 €
AXA mobil online
       688,60 €
HDI Privattarif Motor Komfort
       697,36 €
Allianz Smart
       727,98 €
Mittlerer Preis
    1.021,89 €
Teuerster Tarif
    2.267,20 €
Differenz mittlerer/günstigster Tarif
447,92 €
Preisersparnis mittlerer/günstigster Tarif
44 %

Fallbeispiel 2: Ehepaar mit kleinen Kindern*

Fallbeispiel 2: Ehepaar mit kleinen Kindern*
Alte Leipziger classic
       709,00 €
AXA mobil online
       721,10 €
AXA freie Werkstattw. Tier+Fahrzeugwert Extra
       737,64 €
Europa-go Komfort
       754,41 €
Alte Leipziger comfort
       762,31 €
Huk24 Classic
       787,20 €
Europa Komfort
       800,88 €
HanseMerkur Drive Easy
       811,80 €
Huk24 Classic Kasko Plus
       823,19 €
VHV Klassik Garant 2.0
       823,24 €
Mittlerer Preis
    1.164,13 €
Teuerster Tarif
    2.226,70 €
Differenz mittlerer/günstigster Tarif
455,13 €
Preisersparnis mittlerer/günstigster Tarif
39 %

Fallbeispiel 3: Ehepaar mit erwachsenen Kindern*

Fallbeispiel 3: Ehepaar mit erwachsenen Kindern*
Europa Komfort
                1.121,15 €
Huk24 Classic
                1.192,32 €
Mecklenburgische Kfz-Versicherung
                1.212,11 €
VHV Klassik-Garant 2.0
                1.217,09 €
Alte Leipziger classic
                1.217,85 €
Öffentliche Braunschweig Kfz Komfort
                1.221,04 €
Huk24 Classic Kasko Plus
                1.244,60 €
Baloise All-in Pkw
                1.248,19 €
WGV Optimal
                1.257,15 €
Neodigital M
                1.262,72 €
Mittlerer Preis
               1.788,00 €
Teuerster Tarif
               3.446,88 €
Differenz mittlerer/günstigster Tarif
666,85 €
Preisersparnis mittlerer/günstigster Tarif
37%

Fallbeispiel 4: Vielfahrer*

Fallbeispiel 4: Vielfahrer*
Allianz Direct (freie Werkstattwahl)
     1.248,64 €
Allianz Direct Plus (freie Werkstattwahl)
     1.349,88 €
S DirektVersicherung AutoBasis
     1.445,91 €
HanseMerkur Drive Easy
     1.452,94 €
AXA mobil online
     1.456,67 €
AXA freie Werkstattw. Tier+Fahrzeugwert Extra
     1.484,87 €
Huk24 Classic
     1.501,53 €
Europa-go Komfort
     1.503,79 €
S DirektVersicherung AutoPlusProtect
     1.510,16 €
Ergo Smart
     1.519,85 €
Mittlerer Preis
    2.053,43 €
Teuerster Tarif
    3.845,07 €
Differenz mittlerer/günstigster Tarif
804,79 €
Preisersparnis mittlerer/günstigster Tarif
39 %

Fallbeispiel 5: Rentnerpaar*

Fallbeispiel 5: Rentnerpaar*
Huk24 Classic
                     553,58 €
Itzehoer Comfort Drive
                     556,92 €
Neodigital M
                     562,38 €
Allianz Direct (freie Werkstattwahl)
                     562,77 €
Itzehoer Comfort Drive Bessergrün
                     568,20 €
Signal Iduna Basis
                     568,70 €
Neodigital L
                     578,72 €
Huk24 Classic Kasko Plus
                     579,19 €
Europa-go Komfort
                     583,76 €
Europa Komfort
                     591,19 €
Mittlerer Preis
                     763,77 €
Teuerster Tarif
                  1.523,61 €
Differenz mittlerer/günstigster Tarif
210,19 €
Preisersparnis mittlerer/günstigster Tarif
28 %

Fallbeispiel 6: Beamter mit Ehepartnerin*

Fallbeispiel 6: Beamter mit Ehepartnerin*
HanseMerkur Drive Easy
                      466,11 €
HanseMerkur Drive Best
                      495,47 €
Huk24 Classic
                      500,95 €
Europa-go Komfort
                      504,87 €
Huk24 Classic Kasko Plus
                      523,81 €
Huk Öfftl. Dienst Classic
                      550,85 €
Europa Komfort
                      552,99 €
Itzehoer Comfort Drive
                      564,24 €
Huk Classic Kasko Plus
                      575,31 €
Itzehoer Comfort Drive Bessergrün
                      575,67 €
Mittlerer Preis
                      828,51 €
Teuerster Tarif
                   1.818,21 €
Differenz mittlerer/günstigster Tarif
362,40 €
Preisersparnis mittlerer/günstigster Tarif
44 %

So haben wir getestet

Stichtag für die Auswertung war der 24. Oktober 2023 – ausgewertet wurden rund 500 Versicherungstarife von 75 Versicherern. Ausgenommen waren Telematik-Tarife. Ermittelt wurden die jeweils zehn günstigsten Tarife für sieben verschiedene Fahrerprofile. Außerdem wurden die Kosten eines durchschnittlich teuren sowie des teuersten Tarifs ermittelt. Berücksichtigt wurden nur Tarife, in denen folgende wichtige Leistungen enthalten sind: 1. Schäden und Folgeschäden durch Tierbiss mitversichert; 2. erweiterter Wildschadenschutz; 3. Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit; 4. Mallorca-Police enthalten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Versicherer in der Verivox-Analyse am häufigsten unter den günstigsten Tarifen vertreten waren: Top-Versicherer im AUTO BILD-Tarifvergleich 2023 ist HUK24, der mit verschiedenen Tarifen insgesamt 11-mal unter den zehn günstigsten Anbietern auftaucht. Es folgen AXA (7-mal unter den Top 10), Europa-go (6-mal), Allianz Direct (5-mal) und Europa (ebenfalls 5-mal).

Die Top-Versicherer*

Die Top-Versicherer*
Huk24
11
AXA
7
Europa-go
6
Allianz Direct
5
Europa
5
HanseMerkur
4
Itzehoer
4
S DirektVersicherung
4
Alte Leipziger
3
Neodigital
3
VHV
3

Betrachtet man für die sieben Beispielfälle die Kostenunterschiede zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif, lag die Differenz zwischen 64 und 75 Prozent. Solche Vergleiche sind allerdings extrem – realistischer bildet das Sparpotenzial ein Vergleich zwischen mittlerem und günstigstem Tarif ab. Doch selbst hier lag die Differenz für unsere sieben Fahrertypen noch zwischen 35 und 44 Prozent.
Was bedeutet das konkret für den Geldbeutel? In unserem Beispielfall einer 21-jährigen Studentin mit einem VW Polo (SF-Klasse 3) könnte die Fahrerin allein für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung im Jahr rund 450 Euro sparen, wenn sie den Anbieter sorgfältig auswählt und statt einem Tarif aus dem mittleren Preissegment den günstigsten Tarif wählt. Ein so großes Sparpotenzial hängt auch damit zusammen, dass gerade für Fahranfänger mit einer noch niedrigen Schadenfreiheitsklasse ohnehin hohe Versicherungsprämien anfallen. Doch auch in der Beispielrechnung für ein Rentnerpaar mit SF-Klasse 26 liegt das Sparpotenzial (günstigster gegenüber mittlerem Tarif) noch bei über 200 Euro im Jahr.

Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) entspricht der Anzahl an schadenfrei gefahrenen Jahren des Versicherungsnehmers. üblicherweise gibt es 35 SF-Klassen. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger ist der Beitrag in der Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung. Für die Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klasse, hier gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Jede Gesellschaft ordnet den SF-Klassen Prozentsätze zu, die einem Rabatt auf die Versicherungsprämie entsprechen. Die korrekte Angabe der SF-Klasse ist daher bei der Berechnung des Beitragssatzes ausschlaggebend. Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie immer in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Versicherung.

In welche SF-Klasse werde ich eingestuft?

Sofern eine Vorversicherung vorhanden ist, werden Sie entsprechend der vom Vorversicherer bestätigten SF-Klasse eingestuft. Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie in der letzten Beitragsrechnung. Falls Sie zum ersten Mal eine Vollkaskoversicherung abschließen oder in den letzten fünf Jahren keinen Vollkasko-Tarif hatten, erfolgt die Einstufung analog Ihrer SF-Klasse in der Haftpflichtversicherung. Als Fahranfänger oder bei der ersten Kfz-Versicherung auf Ihren Namen, werden Sie in der Regel in SF 0 (meist 100 Prozent des Beitragssatzes) eingestuft. Sollte Ihr (Ehe-)Partner bereits ein Fahrzeug auf sich zugelassen haben oder besitzen Sie Ihre Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahren, können Sie direkt in die SF-Klasse ½ (meist 75 Prozent) eingestuft werden.

Wann ist eine Kasko-Versicherung zu empfehlen?

Eine Vollkaskoversicherung sollte man für Neufahrzeuge bis zu drei Jahre abschließen. Aber auch darüber hinaus kann eine Kaskoversicherung empfehlenswert sein. Im Falle einer Fremdfinanzierung des Fahrzeuges empfiehlt es sich, den Kasko-Einschluss nach der Laufzeit des Kredit- bzw. Leasingvertrages zu richten. Eine Teilkasko-Versicherung ist im Prinzip immer sinnvoll. Lediglich bei älteren Fahrzeugen mit sehr niedrigem Zeitwert ist ein Ausschluss der Teilkasko zu erwägen. Bei Verträgen, die in der Vollkasko günstig eingestuft (z. B. in SF 25) sind, lohnt sich aufgrund des geringen Beitragsunterschiedes eine Umstellung auf Teilkasko nicht – selbst bei älteren Fahrzeugen. Ein genauer Vergleich der Prämien für Voll- und Teilkasko ist auch Cabrio-Fahrern zu empfehlen. Hier ist die Vollkasko aufgrund der hohen Typklasse in der Teilkasko oftmals günstiger.

Was bedeutet Werkstattbindung?

Bei Tarifen mit Werkstattbindung bestimmt im Schadenfall nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Gesellschaft, in welcher Werkstatt der Schaden behoben wird. In der Regel nennt der Versicherer mehrere Kooperationswerkstätten, die nahe beim Wohnort liegen. Für die vereinbarte Werkstattbindung gewährt die Versicherungsgesellschaft eine Beitragsvergünstigung.

Wann und von wem erhalte ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer, hat die frühere Deckungskarte abgelöst) wird Ihnen je nach Versicherungsgesellschaft entweder sofort oder spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Antragseingang von der Versicherung übermittelt. Ob Sie die eVB-Nummer bei Ihrem ausgewählten Tarif sofort erhalten, können Sie den Informationen auf der Ergebnisseite Ihres Versicherungsvergleichs entnehmen. Sofern Sie die Versicherung wechseln, profitieren Sie vom Wechselservice, d. h. die Übermittlung der eVB erfolgt direkt an die Kfz-Zulassungsstelle.

Kfz-Versicherung ohne Schufa-Auskunft - geht das?

Die meisten Versicherungen überprüfen vor Vergabe einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die Bonität eines Antragstellers mittels Schufa-Anfrage. Zwar kann ein Kfz-Versicherer einen Kunden nicht ohne weiteres ablehnen. Er kann aber bei Bonitätsproblemen den Umfang der angebotenen Versicherungsleistung einschränken und etwa eine Kaskoversicherung sowie bestimmte Zusatzleistungen ablehnen oder auch die Deckungssummen der Haftpflicht auf das gesetzliche Minimum beschränken. Einige Kfz-Versicherer bieten auch Tarife ohne Schufa-Abfrage an. Dabei handelt es sich meist um Basistarife mit niedrigen Beitragssätzen. Diese bieten dann etwa nur den Kfz-Haftpflichtschutz mit auf das gesetzliche Minimum beschränkten Deckungssummen an. Zudem muss der Antragsteller eine Kfz-Versicherung ohne Schufa-Auskunft mitunter per Vorkasse bezahlen.

Wie wird ein Zweitwagen eingestuft?

Die meisten Kfz-Versicherer bieten für die Versicherung eines Zweitwagens besondere Konditionen an, wenn der Versicherungsnehmer beim selben Versicherer bereits seinen Erstwagen versichert hat und diesen bereits mehrere Jahre unfallfrei fährt. Häufig gewähren die Versicherungen einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt, etwa Schadenfreiheitsklasse ½ statt SF-Klasse 0. Ist der Erstwagen bereits in einer sehr günstigen SF-Klasse eingestuft, sind für den Zweitwagen zum Teil auch noch weitergehende Sondereinstufungen möglich (z. B. SF-Klasse 2 oder 3). Solche Sonderkonditionen für Zweitwagen sind jedoch nicht einheitlich geregelt und können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Einige Kfz-Versicherer bieten selbst dann Sonderkonditionen für Zweitwagen an, wenn der Erstwagen bei einer anderen Versicherung versichert ist. Wie umfangreich die Sonderkonditionen ausfallen, hängt in der Regel auch von bestimmten Voraussetzungen ab: zum Beispiel, ob der Zweitwagen (ausschließlich) vom selben Fahrer gefahren wird wie der Erstwagen. Falls der Zweitwagen von einem anderen Fahrer gefahren werden soll, spielt etwa auch das Alter des Fahrers eine Rolle. Tipp: Erkundigen sich bei Ihrer Versicherung welche Rabatte für Zweitwagen gewährt werden. Überprüfen Sie im zweiten Schritt aber immer noch mit einem Vergleichsrechner, ob Sie den Wagen bei einem anderen Anbieter gegebenenfalls noch günstiger versichern könnten.

Wie funktioniert die Rabattübertragung?

Unter bestimmten Umständen kann ein Versicherungsnehmer seinen Schadenfreiheitsrabatt ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen, sodass diese von einer günstigeren Prämie profitiert. Möglich ist eine Rabattübertragung zum Beispiel unter Ehepartnern, von Eltern auf die Kinder oder unter Geschwistern. Soll der Rabatt von den Großeltern oder anderen Verwandten zweiten Grades übertragen werden, geht dies in der Regel nur, wenn eine häusliche Lebensgemeinschaft besteht. Zu beachten ist, dass der Schadenfreiheitsrabatt nur in einer solchen Höhe übertragen werden kann, wie ihn der Rabattempfänger selbst hätte erzielen können, wenn er seit Beginn seines Führerscheinbesitzes ein eigenes Auto ohne Schaden gefahren wäre. An einen Führerscheinneuling kann also kein Rabatt übertragen werden. Zudem kann der Rabattüberträger den abgetretenen Rabatt nicht mehr für sich selbst geltend machen, die Rabattübertragung ist zudem nicht wieder rückgängig zu machen. Eine Rabattübertragung ist sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung möglich. Bei der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.

Was bringt der Rabattschutz?

Der Rabattschutz ist eine optionale Versicherungsleistung, die in Verbindung mit einer Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung gewählt werden kann. Der Rabattschutz verhindert, dass der Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall in eine ungünstiger Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Die genauen Bedingungen, zu denen ein Rabattschutz angeboten wird, können von Versicherer zu Versicherer verschieden sein. Das betrifft zum Beispiel die Anzahl der Schäden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgewickelt werden können, ohne dass es zur Rückstufung kommt. Auch kann es sein, dass der Versicherungsnehmer erst eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse erreicht haben muss, bevor er einen Rabattschutz abschließen kann. Zu beachten ist, dass der Rabattschutz bei einem Versicherungswechsel seine Wirksamkeit verliert – das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von der neuen Versicherung durchaus noch zurückgestuft werden kann, wenn von der bisherigen Versicherung ein Schaden abgewickelt wurde.

Darf jemand das Auto fahren, der im Versicherungsvertrag nicht eingetragen ist?

Grundsätzlich zahlt die Kfz-Haftpflicht die Schäden, die einem Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs entstanden sind. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihr Auto an eine Person verliehen haben, die im Versicherungsvertrag nicht als weiterer Fahrer angegeben ist. Allerdings tragen Sie das Risiko, dass erhöhte Kosten auf Sie zukommen: Bei einem Unfall müssten Sie zum einen Beiträge nachzahlen, die etwa bei der Versicherung eines weiteren Fahrers angefallen wären. Zudem kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben, welche die Höhe eines Jahresbeitrags betragen kann.

Darf mich eine Versicherung ablehnen?

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Einen Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Versicherer deshalb nur in ganz wenigen Ausnahmen ablehnen, zum Beispiel, wenn der Antragsteller wissentlich falsche Angaben gemacht hat oder wenn es aus der Vergangenheit noch offene Versicherungsbeiträge gibt. Der Versicherer kann allerdings den Umfang der Leistungen einschränken – zum Beispiel, indem er nur einen Tarif anbietet, bei dem die Deckungssummen in Höhe des gesetzlichen Minimums liegen. Eine Kasko-Versicherung kann der Versicherer ganz ablehnen.

Darf die Versicherung nach einem Schadensfall kündigen?

So wie der Versicherte den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen kann, kann auch die Versicherung den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen. Die Kündigung muss bei der Kasko spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung erfolgen. Bei der Haftpflicht muss sie innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem die Versicherung ihre Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat, bzw. die Weisung erteilt wurde, es über die Ansprüche des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen oder in einem Rechtsstreit ein Urteil rechtskräftig geworden ist. Eine Versicherung nutzt diese Kündigungsoption in der Regel nur dann, wenn es bei einem Versicherten wiederholt zu teuren Schadensfällen kommt. Für den Versicherten ist eine Kündigung durch die Versicherung insofern ein Nachteil, als dass er bei einem Neuantrag angeben muss, von welcher Seite die Vorversicherung gekündigt wurde. Die Tatsache, dass die Versicherung gekündigt hat, kann dazu führen, dass der Antragsteller ungünstigere Konditionen bekommt. Um das zu vermeiden, kann der Versicherte die Versicherung um eine Kündigungsumkehr bitten: Die Versicherung zieht die Kündigung zurück und der Versicherte kündigt seinerseits den Vertrag.

Muss ich die Kfz-Versicherung direkt für ein Jahr bezahlen?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Man kann mit der Versicherung auch eine halb- oder vierteljährliche Zahlungsweise vereinbaren. Dafür verlangen die Versicherer aber teilweise erhebliche Aufschläge. Eine jährliche Zahlungsweise ist also grundsätzlich günstiger. Einige Versicherer bieten auch eine monatliche Zahlungsweise an. Bedenken Sie aber: Wenn Sie im Vergleichsrechner "monatliche Zahlweise" auswählen, schränken Sie die Auswahl der angebotenen Tarife von vornherein erheblich ein.

Wann verfällt der Schadenfreiheitsrabatt einer Kfz-Versicherung?

Wie lange alte Schadenfreiheitsrabatte anerkannt werden, legt jede Versicherung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter dem Punkt "Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?" fest. Früher war es üblich, Schadenfreiheitsklassen sieben Jahre lang zu übernehmen, Mittlerweile gilt bei vielen Versicherungen eine Frist von zehn Jahren. Einige erkennen den SF-Rabatt sogar zwölf Jahre lang oder gar unbegrenzt an. Versicherungen rechnen alte Rabatte nach einer mehrjährigen Unterbrechung aber nur dann an, wenn die alte SF-Klasse nachprüfbar ist. Alte Versicherungsunterlagen sollte man daher aufbewahren, damit eine Versicherung später anhand der Vertragsnummer die alten Daten in den eigenen Akten wiederfinden kann.

Wer ist die günstigste Autoversicherung?

Es gibt nicht die eine Kfz-Versicherung, die für alle Autofahrer am günstigsten ist. Die Beitragshöhe wird aus rund 50 Kriterien für jeden Autofahrer individuell berechnet. Jedes dieser Kriterien kann von unterschiedlichen Versicherungen unterschiedlich gewichtet werden. Eine Versicherung, die für einen älteren Fahrer mit hohem Schadenfreiheitsrabatt zu den günstigsten gehört, kann für einen Fahranfänger vergleichsweise ungünstig sein. Ein Anhaltspunkt, welche Versicherungen besonders günstig sind, gibt unser Tarif-Check oben, bei dem Preise von rund 300 Tarifen anhand von fünf unterschiedlichen Modellfällen berechnet wurden. Um die tatsächlich günstigste Versicherung zu finden, sollte man jedoch immer einen individuellen Vergleich mit einem Kfz-Versicherungs-Rechner machen.

Welche Kfz-Versicherung für Fahranfänger?

Auch das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es gibt zwischen den Versicherungen aber Unterschiede, mit welchem Schadenfreiheitsrabatt Fahranfänger einsteigen. Der Tarif-Vergleich mit einem Kfz-Versicherungs-Rechner hilft hier schnell weiter. Grundsätzlich sind die Beiträge für Fahranfänger aber sehr hoch. Eine Alternative kann es zum Beispiel sein, das Fahrzeug über die Eltern versichern zu lassen.

Wird die Versicherung bei Abmeldung eines Autos automatisch gekündigt?

Nein, der Versicherungsvertrag wird durch eine Abmeldung nicht automatisch gekündigt. Was mit der Versicherung passiert, hängt davon ab, was Sie mit dem Auto machen. Wird das Auto verkauft, geht die Versicherung auf den Käufer über. Damit ist sichergestellt, dass zu jeder Zeit Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht. Erst, wenn der Käufer bei der Zulassungsstelle die Versicherungsbescheinigung eines neuen Anbieters vorlegt, gilt der alte Vertrag als beendet, ohne dass es einer expliziten Kündigung bedarf. Alternativ hat der Käufer aber auch das Recht, die alte Versicherung auf seinem Namen weiterzuführen. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind verpflichtet, den Eigentümerwechsel der Versicherung unmittelbar mitzuteilen. Wichtig ist auch, dass Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe auf dem Kaufvertrag festgehalten werden. So kann der Verkäufer verhindern, dass sein Schadenfreiheitsrabatt berührt wird, sollte der Käufer vor der Ummeldung des Fahrzeugs einen Unfall verursachen. Auch wenn das Auto nicht verkauft wird, endet die Versicherung nicht automatisch mit der Außerbetriebsetzung. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsbehörde der Versicherung die Außerbetriebsetzung mitteilt und diese länger als zwei Wochen andauert. Bei einer Ruheversicherung besteht der Versicherungsschutz in eingeschränktem Umfang weiter, das Auto muss jedoch in einer Garage oder einem umfriedeten Platz abgestellt sein und darf außerhalb dieses Bereichs nicht benutzt werden. Wird das Auto innerhalb einer bestimmten Zeit (je nach Versicherung sind zum Beispiel 12 oder 18 Monate üblich) nicht wieder angemeldet, endet der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung.
Wird das Auto verschrottet, endet der Vertrag dagegen unmittelbar, sobald Sie ihre Versicherung darüber informiert haben.