Stellungnahme zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG)
Der LEE NRW sieht den Änderungsantrag vom 16. April 2024, mit dem die vormalige Regelung zur Steuerung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit aus dem Landesentwicklungsplan in das Landesplanungsgesetz übertragen werden soll, kritisch. Die dort formulierte Regelung birgt die Gefahr als Verhinderungs- oder Verzögerungsinstrument genutzt zu werden.