Unterweisung

Der Begriff Unterweisung ist im Arbeitsschutzgesetz verankert, d. h., der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zu dieser Maßnahme. Geht es bei der Einweisung vorrangig um die Unterrichtung produktspezifischer Aspekte, so ist die Unterweisung eine ausführliche Schulung in den Themenbereichen Arbeitsumfeld und Tätigkeiten, d. h., es werden Kenntnisse zu sicherheitstechnischen und gesundheitlichen Anforderungen gemäß den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen vermittelt. Unterweisungen müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation unterstreicht den Stellenwert dieser Schulungen, denn Unterweisungen sind generelle Verpflichtungen zur Verhütung von Unfällen und Beeinträchtigungen der Gesundheit.

Siehe dazu auch:
§ 9 BetrSichV / §§ 12 + 14 ArbSchG, / § 4 GUV-V A 1 / §§ 4 + 7 BGV A 1 /
§ 81 Betriebsverfassungsgesetz

 

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