Von Kapitalstrafsachen ist die Rede, wenn es um vorsätzliche Tötungsdelikte, etwa Mord und Totschlag geht. Die oft medial begleiteten Verfahren zeichnen sich insbesondere durch äußerst hohe Strafandrohungen aus. Überdies werden Beschuldigte häufig inhaftiert sein, was die Angelegenheit weiter verkompliziert.

Exakte Kenntnisse, sowohl des einzelnen Straftatbestandes, als auch des Prozessrechts sind unumgänglich, wenn eine effektive Strafverteidigung angesichts solcher Vorwürfe gewährleistet werden soll. Daneben wird vom Verteidiger die Bereitschaft zu fordern sein, sich in angemessener Zeit auch in andere Themen abseits des Strafrechts (etwa die Psychologie oder Medizin) einzuarbeiten und diesbezüglich auf fachkundige Unterstützung zurückzugreifen.

Durch stete Fortbildung und eine breite Vernetzung, nicht zuletzt über die mit mir in Bürogemeinschaft verbundenen Kollegen, können Wissen und erforderliche Flexibilität stets gewährleistet werden.

Cookies erleichtern die Bereitstellung des Onlineangebots der Kanzlei. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.