Warum ist unsere Kirche nicht mehr beleuchtet?
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Biodiversität das Naturschutzgesetz nachjustiert.
"Es ist im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten."