Ihre Scheidung

Eine Scheidung ist eine höchstpersönliche und oft komplizierte Angelegenheit. Es gibt aber auch Scheidungen, bei denen sich die Eheleute weitestgehend einig sind und eine schnelle, unkomplizierte und damit einhergehend auch kostengünstigere Scheidung wünschen.

Für diese Fälle biete ich Ihnen die Möglichkeit einer Online Scheidung an. Bei einer dieser wird die Scheidung lediglich mit Hilfe von Telekommunikationsmitteln wie Telefon, Fax und E-Mail eingeleitet. Ein Termin beim Anwalt und die damit verbunden Kosten fallen nicht an. Selbstverständlich stehe ich Ihnen telefonisch, per E-Mail oder per Post für Rückfragen gern zur Verfügung und informiert Sie über alle benötigten Unterlagen. Als Mandant haben Sie durch die bei uns geführte WebAkte jederzeit vollen Zugriff auf alle eingehenden und ausgehenden Dokumente. Auch vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen.

Die Onlinescheidung bietet somit einen modernen und flexiblen Weg der Scheidung und erfüllt dennoch sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen.

SCHEIDUNG HIER BEANTRAGEN

Ihre Vorteile:

  • Höhste Flexibilität
  • Weniger Zeitaufwand, alles kann am PC ausgefüllt und übermittelt werden, ein weiterer Besprechungstermin ist nicht notwendig
  • Schnellere Korrespondenz durch die WebAkte
  • Keine Bindung an Kanzleiöffnungszeiten.
  • Bundesweite Vertretung.
  • jahrelange Erfahrung im Scheidungsrecht auf nationaler und internationaler Ebene
  • Die Hinzuziehung eines weiteren Anwalts ist nicht erforderlich.
  • Der Termin zur mündlichen Verhandlung findet – in den meisten Fällen – in Ihrer Nähe statt.
  • Ich werde bei der mündlichen Verhandlung vor Ort Ihre Interessen vertreten
  • Weitere Kosten (zum Beispiel Reisekosten, Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld) entstehen nicht, daher besteht kein Risiko, wenn Ihr Wohnort vom Kanzleisitz weit entfernt ist
  • Eine nachträgliche Änderung des Streitwertes geht nicht zu Ihren Lasten. Es bleibt bei den Kosten des Kostenvoranschlags

Wann ist eine Online Scheidung sinnvoll?

Ich halte eine diese nur in einvernehmlichen und bzw. oder „unkomplizierten“ Fällen für sinnvoll. Sollte sich durch die nachstehende „Checkliste“ herausstellen, dass ein Anwaltsbesuch zweckmäßig erscheint, dann kontaktieren Sie mich über das unten befindliche Kontaktformular oder klicken Sie hier.

Wann liegt eine „unkomplizierte“ Scheidung vor?

  • Es liegt eine einvernehmliche Trennung vor, d.h. beide Ehepartner sind mit einer Scheidung einverstanden oder sie leben schon seit 3 Jahren getrennt
  • Die Ehegatten leben seit ca. einem Jahr getrennt.
  • Die Eheleute sind sich über die wesentlichen Fragen bezüglich der Trennung und Scheidung einig, d.h. beispielsweise:
    • Nichtehelicher Unterhalt soll nicht verlangt werden oder wird nach der Scheidung vereinbart.
    • In der Ehezeit wurde kein Zugewinn erwirtschaftet, so dass ein Zugewinnausgleich nicht in Betracht kommt oder
    • Die Ehe ist kinderlos oder das gemeinsame elterliche Sorgerecht soll bestehen bleiben.

Was sollten Sie noch wissen?

    • Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt angefertigt und beim Familiengericht eingereicht werden.
    • Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, die sich nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten bestimmen.
    • Bei der Online Scheidung zahlen Sie immer nur die gesetzlich vorgegebenen Mindestgebühren. Diese Kosten berechne ich Ihnen gern kostenlos. Schreiben Sie mir eine E-Mail, kontaktieren Sie mich über das unten befindliche Kontaktformular oder klicken Sie hier und Sie erhalten innerhalb weniger Stunden eine ausführliche Kostenberechnung.

Wie läuft das Verfahren ab?

Sofern Sie dies wünschen können Sie mich vorab über das unten befindliche Kontaktformular unverbindlich kontaktieren ( oder Sie klicken hier) und Ihr Anliegen schildern. Gerne überprüfe ich dann vorab, ob eine Online Scheidung in Betracht zu ziehen ist.

Andernfalls können Sie auch gleich kostenlos und unverbindlich das

Scheidungsformular

online ausfüllen. Ein rechtsverbindlicher Anwaltsvertrag kommt erst mit Unterzeichnung der entsprechenden Vollmacht zustande.

  • Nach Erhalt des Scheidungsformulars werde ich unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen mitteilen, ob eine Online Scheidung in Ihrem Fall möglich ist, welche Unterlagen im Falle der Beauftragung benötigt werden sowie einen Kostenvoranschlag versenden. Zudem erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung des weiteren Vorgehens.
  • Sollten Sie eine anwaltliche Vertretung durch mich wünschen müssen Sie sodann die dem Schreiben/E-Mail beigefügte Prozessvollmacht unterschreiben und per Webakte oder per Post an mich zurückschicken
  • Wichtig: Die restlichen Unterlagen können auch per E-Mail versandt werden. Zwar wird für den Scheidungsantrag bei Gericht das Original der Heiratsurkunde benötigt, jedoch reicht es für die Einleitung der Scheidung aus, wenn zunächst eine Kopie der Heiratsurkunde vorliegt, und das Original erst beim Gerichtstermin vorgelegt wird.

Nachdem alle Unterlagen bei mir eingegangen sind, erstelle ich innerhalb von 24 Stunden Ihren Scheidungsantrag und lassen Ihnen diesen vorab zur Prüfung zukommen.

Nach Freigabe des Entwurfes und Zahlung des Vorschusses – gern auch per Paypal – wird der Scheidungsantrag wiederum innerhalb 4 Stunden beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

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Bei Fragen einfach können Sie mir auch eine E-Mail an  info@kanzleifamilienrecht.com schicken oder rufen Sie mich an unter 03425 8834160 (einfach auf die Telefonnummer klicken!)

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