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Heizen mit Holz – so geht’s richtig

Worauf ist beim Brennholz zu achten? Wie wird Scheitholz richtig gelagert? Auf was kommt es beim Kauf einer Feuerstätte an? Wie können Emissionen beim Betrieb noch weiter gesenkt werden? Und: richtig anzünden ist gar nicht schwer.

Auf 24 Seiten fasst unsere Broschüre „Heizen mit Holz – so geht’s richtig“ alle wichtigen Aspekte rund um den Betrieb einer eignen Feuerstätte kompakt zusammen.

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Schritt für Schritt zur regenerativen Wärme: Zuerst Kaminfeuer, dann Solarthermie oder Wärmepumpe

Der Austausch von Öl- und Gasheizungen steht ganz oben auf der politischen Agenda. Installierte Anlagen haben zwar noch Bestand-schutz, sind aber auch durch die steigenden Energiekosten auf Dauer nicht mehr tragbar. Doch ein kompletter Austausch ist kostenintensiv. Daher bietet sich eine schrittweise Modernisierung an, wobei eine moderne Feuerstätte das vorhandene Heizungssystem unterstützt. Auf diese Möglichkeit weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin. Zumal bei einer zukünftigen Modernisierung der Zentralheizung die moderne Einzelraumfeuerung mit einem Anteil von 10 Prozent zu den vorgeschriebenen 65 Prozent erneuerbarer Energien angerechnet werden kann.

Brennholz vom Forstamt: Bundesweiter Durchschnittspreis von 83 Euro pro Festmeter

Der Preis für einen Festmeter Brennholz vom Forstamt bewegt sich aktuell zwischen 65 und 90 Euro für Hartholz wie Buche oder Eiche. Hierbei weisen Forstbeamte dem Selbstabholer markierte Holzstämme am Waldweg zu, sogenannte „Polter“. Der bundesweite Durchschnittspreis für den Festmeter am Polter beträgt aktuell 83 Euro, wobei jedes dritte befragte Forstamt 90 Euro berechnet. Das ist das Ergebnis der Umfrage bei deutschen Forstämtern, die im März vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. durchgeführt wurde. Die jährliche Erhebung erfolgt bereits seit 2011, wobei bundesweit 30 staatliche Forstämter in telefonischen Interviews befragt werden. Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Die Nachfrage nach Brennholz bewegt sich auf Vorjahresniveau, wobei fast alle Forstämter die Nachfrage bedienen können. Doch Berlin stellt hier eine Ausnahme dar. Dort ist die Nachfrage so hoch, dass von den Forstämtern aktuell kein Brennholz an Endverbraucher verkauft wird.

Freie Wahl bei der Wärmeversorgung: Schornstein erhöht die Flexibilität und macht unabhängig

Wer einen Neubau plant, sollte auf jeden Fall an den Schornstein denken. Aber auch Bestandsgebäude können mit einem Schornstein nachgerüstet werden, denn die große Mehrheit der Immobilienbesitzer wünscht sich früher oder später neben der Zentralheizung eine weitere nachhaltige Wärmequelle wie ein Kaminfeuer, bei dem Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Mittelpunkt stehen. Wichtig zu wissen: Auch bei der Kombination von regenerativen Heizenergien übernimmt der Schornstein als Versorgungs- und Abgaskanal eine zentrale Rolle. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin, der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt.

Wasserführende Pelletöfen in Bestandsgebäuden werden mit bis zu 70 Prozent staatlich gefördert

Im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, steht der Austausch von Öl- und Gasheizungen ganz oben auf der politischen Agenda. Daher fördert der Staat in diesem Jahr den Umstieg auf regenerative Energien in besonderem Maße. Nicht nur Photovoltaik und Wärmepumpen werden gefördert, sondern auch Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Zu diesen zählen auch wasserführende Pelletöfen. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Berechtigt sind aktuell alle Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen.

Holz ist wichtiges Standbein der Erneuerbaren Energien: Natürlicher Kreislauf sorgt für gute CO2-Bilanz

Erneuerbare Energie hat viele Gesichter: Sonne, Wind und Wasser, aber auch die nachwachsende Biomasse Holz zählt dazu. Holz wiederum ist nichts anderes als gespeicherte Sonnenenergie. Brennholz ist somit ein preiswerter und klimaschonender Brennstoff. Zumal im Regelfall minderwertiges Käfer-, Kronen- oder Stammholz verwendet wird, das qualitativ schlechter gewachsen und daher für die Möbelherstellung oder als Bauholz nicht geeignet ist. Es fällt bei der notwendigen Durchforstung der Wälder, bei der Landschaftspflege sowie als Nebenprodukt in Sägewerken in Form von Hackschnitzeln oder Sägespänen an. Zwar lassen sich auf diese Weise nicht alle Energieprobleme lösen. Aber einen wichtigen Beitrag zur Lösung können Holzscheite, Holzbriketts und Pellets als nachwachsende Ressource durchaus leisten. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin, der die Hersteller moderner Feuerstätten vertritt. Denn ein entscheidender Vorteil ist, dass bei der Verbrennung von Holz immer nur so viel Kohlenstoffdioxid (CO2) abgegeben wird, wie der Baum zuvor selbst aufgenommen hat.

Willkommen bei Ihrem
„ratgeber-ofen.de“

Wer sich für einen Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pellet-Ofen interessiert, steht vor einer Reihe von Fragen: Ist mein Schornstein dafür ausgelegt? Für welche Variante und welches Modell soll ich mich entscheiden? Welchen Brennstoff nutzen? Wie sehen die rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen aus? Ist meine Feuerstätte auch sicher? Und wie war das noch gleich mit dieser 1.BImSchV?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet „ratgeber-ofen.de“, das Verbraucher-Portal rund ums Kaminfeuer.

Ziel ist es, Verbraucher und Öffentlichkeit für das Thema „Feste Brennstoffe und moderne Feuerstätten“ zu sensibilisieren und über aktuelle Entwicklungen und technische Neuerungen laufend zu informieren. Deshalb werden hier fachliche Informationen kompetent aufbereitet und allgemein verständlich dargestellt.

Zudem finden Kunden und Interessenten hier stets ein offenes Ohr – für Fragen, Kritik und Anregungen.

 

Bitte beachten Sie, dass...

die Frist zum gesetzlich verpflichtenden Austausch der alten Öfen läuft. Wie Sie wissen, müssen nach den Vorschriften der 1. BImSchV (Kleinfeuerungsanlagenverordnung) Altgeräte zum 31.12.2024 ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie im untenstehenden Link 

   

Argumente für den Austausch von Einzelraumfeuerstätten

 

 

 

 

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Hotline: +49 (0) 69 25 62 68 0
fragen@ratgeber-ofen.de

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