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Amtliche Mitteilungen im Steinheimer Blickpunkt

Straßenreinigung - Bitte Unkraut auf Gehwegen und in Gossen beseitigen

Staßenreinigung
Staßenreinigung

Das feuchte Frühlingswetter lässt nicht nur unsere Kulturpflanzen in unseren Hausgärten gedeihen, sondern begünstigt auch den Aufwuchs von Unkraut auf den öffentlichen Verkehrsflächen. Viele fragen sich, wem denn eigentlich die Reinigung der Straßenflächen und der angrenzenden Gehwege obliegt?

Im Bereich der Stadt Nieheim obliegt die Straßenreinigung nach den Bestimmungen der geltenden Straßenreinigungssatzung innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Dabei erstreckt sich die Reinigungspflicht im Regelfall bis zur Mitte der Fahrbahn. Das bedeutet, dass Gehwege, Parkstreifen, Gossen und Fahrbahnen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu reinigen sind. Die Straßenreinigung ist bedarfsgerecht auszuführen, d.h. es ist zu reinigen, wenn Verschmutzungen oder Aufwuchs von Unkraut vorhanden ist.   

In der letzten Zeit wurde mehrfach festgestellt, dass einige Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen. Aus diesem Grund möchte die Stadt Nieheim an dieser Stelle an alle Grundstückseigentümer appellieren, die an ihre Grundstücke angrenzenden Straßenflächen regelmäßig zu reinigen und somit zur Verbesserung des Ortsbildes beizutragen. Vielen herzlichen Dank für Ihren Beitrag für ein sauberes Nieheim!

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