Auszubildende und Studierende
Azubis und Studierende profitieren bei uns unter anderem von:
- Dem Wahltarif AzubiPro mit bis zu 450 Euro Prämie
- Impfungen fürs Ausland
- Professionelle Zahnreinigung
- Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernung
Berufstätige
Karriere, Privatleben, Gesundheit und Wohlbefinden unter einen Hut bringen. Das ist nicht immer einfach. Damit Sie Ihre psychische und physische Balance (wieder) finden, sind wir als Verbündete in Sachen Gesundheit gerne für Sie da. Zum Beispiel, indem wir:
- Gesundheitskurse mit bis zu 300 Euro/Jahr fördern
- Gesundheitsreisen mit bis zu 190 Euro/Jahr bezuschussen
- Bei Auslandseisen für ärztlich empfohlenen Impfschutz 100 % der Kosten übernehmen
- Mit DentNet Ihre Zahngesundheit absichern
- Innovative Trainings wie „OrthoHero“ für Rücken & Knie anbieten
- Jährlich Ihre Professionelle Zahnreinigung übernehmen
Mehr dazu finden Sie hier.
Schwangere
Als Verbündete in Sachen Gesundheit sind wir gern an Ihrer Seite, damit das kleine, große Glück möglichst gesund auf die Welt kommt – und Sie als werdende Eltern eine sorgenfreie, entspannte Zeit erleben.
- Vorsorgebudget in Höhe von 150 Euro
- Bezuschusste Geburtsvorbereitung für Partner
- Kinderheldin – online Hebammenberatung
- Hebammenrufbereitschaft
- PZR in der Schwangerschaft
- Spezielle Programme rund ums Babyglück
Familien
Von der Geburt über die Elterngesundheit bis zu jeder Menge LeistungsPlus für Babys, Kinder und Jugendliche: Wir sind in jeder Phase Ihres Familienlebens als Verbündete in Sachen Gesundheit für Sie da. Mit Leistungen wie:
- Starke Kids
- FamilienPlus
- Haushaltshilfe
- Neolexo – Sprachtherapie für Kinder
- PZR
- KfO (Glattflächen- und Fissurenversiegelung)
- DentNet
Rentnerinnen und Rentner
Ein entscheidender Faktor für Lebensqualität im Alter ist, gesund zu bleiben – oder sämtliche Hilfe zu bekommen, wenn es darum geht, wieder gesünder zu werden. Wir unterstützen Sie mit Angeboten und Leistungen wie:
- Krebsvorsorge
- Gesundheitsreisen
- Häusliche Krankenpflege
- Gesundheitstelefon
- Online-ArztFinder und KlinikFinder
- Übernahme ärztlicher Zweitmeinung
Und im Pflegefall? Sind die Experten unseres speziellen „Kompetenzteams Pflege“ als Verbündete an Ihrer Seite. Für Betroffene wie Angehörige. Mit Leistungen wie:
- Beantragung der Pflegeleistungen
- Vermittlung von Ansprechpartnern und Kontaktadressen
- Pflegeberatung
- PflegeFinder
- Persönlicher Hilfe – auch über die Leistungsgewährung hinaus
Mehrfach ausgezeichnet
Seit Jahren werden wir immer wieder zu Deutschlands bester Zahnkasse gekürt.
Zudem haben wir im unabhängigen Handelsblatt-Test ein A+-Rating erhalten!
Schnell, praktisch, entspannt
Unsere Onlinefiliale-App
Profitieren Sie wann und von wo Sie wollen von digitalem 360°-Service. Mit der App können Sie 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche:
- Anträge stellen
- Rechnungen oder Formulare einreichen
- Bescheinigungen downloaden
- Persönliche Daten verwalten
- Anliegen klären
- Verschiedenste Services und Angebote rund um Ihre Gesundheit nutzen
Und all das mit maximaler Bearbeitungs-Geschwindigkeit – und komplett nachhaltig. Denn mit der Onlinefiliale sparen Sie Zeit, Papier und Porto.
Unsere Gesundheitsleistungen
Egal in welcher Lebenslage Sie sich befinden und welche Herausforderungen das Leben gerade an Sie stellt: Wir sind als Ihr Gesundheitslotse an Ihrer Seite und verhelfen Ihnen zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden. Wählen Sie aus unserem breiten Spektrum an Leistungen und Extras die für Sie passenden aus.
- Highlights
- Zähne
- Sanfte Medizin
- Reiselust
- Ernährung
- Prävention und Vorsorge
- Krankheitsfall
- Pflege Übersicht alle Leistungen Leistungsbroschüre entdecken
- BKK Starke Kids
- Chat
- Online-Services
- Ärztliche Zweitmeinung
- ZahnfeeWelt
- Videoberatung
- Online-Hebammenprogramm Kinderheldin
- Implantate DentNet(R)
- Gesundheitskurse
- Gesundheitskurse online
- DiGA – App auf Rezept
- Gesundheitsreisen
- Homöopathie
- Professionelle Zahnreinigung
- Günstiger Zahnersatz DentNet(R)
- Online-Arzt der TeleClinic
- Online-Hautcheck
- Online-Psychotherapie für Erwachsene
- Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
- Zusatz-Vorsorgebudget für Schwangere
- Zweitmeinung Zahnersatz DentNet(R)
Neues aus unserem Magazin
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mich in der Onlinefiliale registrieren?
Wenn Sie unsere Onlinefiliale nutzen, profitieren Sie wann und von wo Sie wollen von digitalem 360°-Service - und genießen viele Vorteile.
Wie bekomme ich die Onlinefilialen-App?
Die Onlinefilialen-App erhalten Sie unter folgenden Links:
Bezahlt die BKK VerbundPlus die ärztliche Zweitmeinung?
Die BKK VerbundPlus übernimmt die Kosten für die ärztliche Zweitmeinung in folgenden Fällen:
- Mandeloperationen (Tonsillen-OP)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Krebs
- Orthopädische Operationen (geplant)
Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen
Über unseren Partner „Medexo“ können Sie von anerkannten Spezialisten ein ausführliches Gutachten als Zweitmeinung kostenlos einholen, wenn eine Empfehlung für eine Operation an Knie, Rücken oder der Hüfte vorliegt. Die Krankenhauseinweisung, die Überweisung und der ärztliche Befundbericht dürfen jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung nutzen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.
Downloaden Sie die Indikationsliste für eine orthopädische Zweitmeinung
Unser LeistungsPlus: Zweitmeinung nach einer Krebsdiagnose (Krebszweitmeinung)
Wenn ein Arzt die Diagnose „Krebs“ gestellt und eine Empfehlung für eine Krebstherapie ausgesprochen hat, können Sie auch in diesen Fällen die Meinung eines Expertengremiums kostenlos einholen. Eine Liste mit den Indikationen, bei denen Sie die Zweitmeinung bei Krebs in Anspruch nehmen können, finden Sie in der folgenden PDF-Datei.
Downloaden Sie die Indikationsliste für Zweitmeinungen bei Krebs
Wohin sende ich meine Krankmeldung?
Bereits seit dem 01.01.2022 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die AU auf Papier. Ihr Arzt schickt die Daten digital und verschlüsselt an uns.
Seit Anfang dieses Jahres (2023) ist der elektronische Datenaustausch der eAU auch für Arbeitgeber verpflichtend. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dies, dass Sie zukünftig von Ihrem Arzt nur noch eine Bescheinigung auf Papier erhalten, der für Ihre Unterlagen bestimmt ist (gesetzlich vorgesehenes Beweismittel im Nachhinein). Bewahren Sie die Bescheinigung deshalb gut auf.
Ihren Arbeitgeber/Vorgesetzten müssen Sie übrigens wie bisher auch über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Lediglich die Pflicht zur aktiven Vorlage der AU-Bescheinigung entfällt.
Die hier dargestellten Regelungen gelten nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld I. ALG-I-Bezieher müssen weiterhin eine schriftliche AU-Meldung bei der Agentur für Arbeit abgeben.